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Ab September: Radfahren in der Fußgängerzone erlaubt

Ab Freitag, dem 1. September 2023 wird das Radfahren in der Voßstraße für zunächst eine Dauer von vier Monaten unbegrenzt möglich sein. Eine entsprechende Beschilderung sowie Straßenbanner werden auf die Neuregelung hinweisen. Damit setzt die Stadtverwaltung den im vergangenen Jahr beschlossenen Prüfauftrag im Rahmen des Radverkehrskonzeptes um. Bislang dürfen Radfahrer die Fußgängerzone erst ab dem Abend bzw. am Wochenende befahren. 

Radfahrer müssen Rücksicht nehmen

Wer die Fußgängerzone mit dem Fahrrad befährt, muss zwingend Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Das Befahren ist nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Wer Fußgänger gefährdet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. 

Nur Zweiräder ohne Kennzeichen erlaubt

Auch wer ein Pedelec besitzt (landläufig E-Bike genannt), darf die Fußgängerzone ab dem 1. September durchgehend befahren. Alle Zweiräder, die ein Versicherungskennzeichen haben (S-Pedelecs, tatsächliche E-Bikes aber auch E-Scooter) müssen in der Fußgängerzone auch künftig absteigen.

Im kommenden Jahr wird die Stadt Goch die Ergebnisse des Erprobungszeitraums auswerten und dann entscheiden, ob die Fußgängerzone auch künftig durchgehend von Radfahrern genutzt werden kann. (tm)

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