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Barrierefreiheit

Die Stadt Goch betreibt das Internetangebot www.goch.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates für einen barrierefreien Zugang.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 7.7.2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieses Internetangebotes www.goch.de. Sie gilt nicht für weiterführend Services wie https://ris.goch.de, https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ oder https://formulare.krzn.de.

Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt. Dies ergibt sich aus der Selbstbewertung dieses Internetangebotes vom 7. Juli 2023.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

PDF-Dokumente im Internetangebot der Stadt Goch sind nicht alle barrierefrei. Es handelt sich um zahlreiche Dateien, daher wird die Umstellung dieser Dokumente auf eine barrierefreie Version einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, die bestehenden Barrieren in Zukunft zu minimieren, bestenfalls zu vermeiden.

Einige Elemente von Drittanbietern können nur über ein nicht-barrierefreies iFrame eingebunden werden. Dazu gehört das Stellenportal der BITE GmbH (https://www.goch.de/rathaus-buergerservice/stadt-goch-als-arbeitgeber) sowie das Stadtplanungsportal der tetraeder.com gmbh (https://www.goch.de/bauen-wohnen/stadtplanung).
 

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit kontaktieren?

Herausgeber der Internetseite:

Stadt Goch
Der Bürgermeister
Rathaus, Markt 2
Postfach 10 05 51
D-47574 Goch
Telefon: 0 28 23 / 320 - 0
Fax.: 0 28 23 /  320 - 236
E-Mail: info@goch.de
De-Mail: info@goch.de-mail.de

Wenn Sie Kontakt zur Stadt Goch aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Stadt Goch übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie haben ebenso die Möglichkeit, die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen zu kontaktieren. Sie ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 02 11 / 85 53 45 1 oder per Email (ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de) zu erreichen. Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des  Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

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