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Bauen in Goch

Bauen, Sanieren, Modernisieren, Anbauen, Umbauen, Planen, Umgestalten, Erneuern, Renovieren, Abreißen, Garten, Dach und Keller, Brunnen und Mulde, Baurecht, Genehmigung und noch viel mehr!

Sie sind die Bauherrschaft!

  • Als Bauherrschaft haben Sie sicher vielfältige Fragen und einen großen Informationsbedarf.
  • An wen können sie sich mit Ihren Fragen wenden?
  • Was müssen Sie alles im Vorfeld Ihrer Bautätigkeit beachten?
  • Sie wollen sich einfach informieren!

Genau diese Hilfen sollen Sie in dieser Rubrik "Bauen & Wohnen" erhalten.

Hier finden Sie Tipps und Informationen, was Sie für Ihr Vorhaben wissen müssen, wissen sollten und was interessant sein könnte.

Die unterschiedlichsten Stellen, die Informationen für Sie bereithalten, erreichen Sie über diese Themen in der Navigation.

Folgende Verfahren und Begriffe werden dort erläutert:

Bauberatung

Beim Baurecht handelt es sich um eine für Laien schwierige Rechtsmaterie. Hier sind zunächst die sogenannten „Entwurfsverfassende“ Ihre ersten Ansprechpartner.
Sollten Sie darüber hinaus noch rechtliche Fragen haben, können Sie sich auch in der Abteilung Bauen und Ordnung der Stadt Goch gerne beraten lassen.

Bauvoranfrage / Bauvorbescheid

Durch einen Bauvorbescheid können grundsätzliche Einzelfragen planungsrechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Natur geklärt werden.

Baugenehmigungsverfahren

Das Errichten, Ändern oder Umnutzen einer baulichen Anlage ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Der Antrag ist bei der Stadt Goch einzureichen.

Genehmigungsfreistellungsverfahren

Für den Bau oder die (Nutzungs-)Änderung von z.B. Wohngebäuden mit einer Höhe bis zu 7 m benötigen Sie keine Baugenehmigung. Statt eines Bauantrages müssen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde einreichen.

Verfahrensfreie Vorhaben

Verfahrensfreie Vorhaben nennt man solche, für die weder eine Baugenehmigung beantragt noch im Rahmen der Genehmigungsfreistellung Unterlagen eingereicht werden müssen.

Abbruch und Beseitigung von baulichen Anlagen und Gebäuden

Wenn Sie eine bauliche Anlage abbrechen möchten, müssen Sie eine "Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen" mindestens einen Monat zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde in Goch schriftlich vorlegen.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können.

Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen

Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt eine Teilungsgenehmigung. Einzelheiten zum Thema Teilungsgenehmigungen regelt die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

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