Die Garagen und Stellplätze müssen grundsätzlich innerhalb des Baufensters (der überbaubaren Fläche) liegen. Einzelne Grundstücke, wie z.B. Endgrundstücke, können ausgewiesene Flächen für Stellplätze und Garagen haben, die sich außerhalb des Baufensters befinden. Diese Flächen sind im Bebauungsplan mit einer roten Strichlinie umrandet und mit St/Ga gekennzeichnet. Müssen Sie auf Ihrem Grundstück einen Bauwich (drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück) einhalten, können Sie Ihre Garage/Stellplatz innerhalb des Baufensters an die Grundstücksgrenze setzen. So nutzen Sie diesen Bereich, den Sie mit Ihrem Wohngebäude wegen der Grenzabstandsflächen ansonsten nicht bebauen könnten, optimal aus.