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Bildung und Teilhabe

Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können seit dem 01.01.2011 Kinder und Jugendliche gefördert werden, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder Wohngeld oder Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Für diese Kinder und Jugendlichen werden daher neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch zusätzliche Bedarfe für Bildung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Für folgende Kosten kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden:

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