Lage: Pfalzdorf, Bovenheide
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 23.11.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Beschluss vom 23.11.2021 (DS 141/2021), „den Bebauungsplanes Nr. 1/1 Pfalzdorf - 3. Änderung und Erweiterung für die Grundstücke Gemarkung Pfalzdorf, Flur 21, Flurstücke 185 tlw., 186 und 259 tlw., Lage: Bovenheide, die genaue Lage ist aus der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes ersichtlich, gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) im beschleunigten Verfahren aufzustellen“, wird aufgehoben.
Für die Grundstücke Gemarkung Pfalzdorf, Flur 21, Flurstücke 185 tlw., 186 und 259 tlw., Lage: Bovenheide, die genaue Lage ist aus der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes ersichtlich, wird der Bebauungsplans Nr. 1/1 Pfalzdorf - 3. Änderung und Erweiterung gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in der derzeit gültigen Fassung im Regelverfahren aufgestellt.
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 23.11.2023 ferner beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planvorentwurf wird mit der Vorentwurfsbegründung in der Zeit vom
20.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024
im Internet unter www.goch.de/beteiligungen
veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der o. g. Veröffentlichungsfrist bei der Abteilung Stadtplanung der Stadt Goch im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss während der Dienststunden öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird öffentlich unterrichtet.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dies ist zum Beispiel durch Abgabe einer Stellungnahme über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich.
Bestätigung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der derzeit gültigen Fassung:
Es wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.11.2021 und des neu gefassten Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 23.11.2023 übereinstimmen und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.11.2021 und der neue gefasste Aufstellungsbeschluss werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.11.2021 und den neu gefassten Aufstellungsbeschluss nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Aufstellungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Goch vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Goch, den 11.12.2023
Der Bürgermeister
Knickrehm