Content

Stadtverwaltung möchte Bürgerentscheid anderen Wahlvorgängen angleichen

Rat entscheidet über vorgeschlagene Satzungsänderung

Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Goch steht unter anderem eine von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden. Die bisherige Fassung der Satzung ist knapp 19 Jahre alt und sollte überarbeitet werden, denn sie orientiert sich an der Kommunalwahlordnung für das Land NRW. Hier hat es in den letzten Jahren einige Änderungen ergeben, die nun eingearbeitet werden. Zum Beispiel der Zeitpunkt, an dem das Verzeichnis der abstimmungsberechtigten Personen aufgebaut werden muss, wird angepasst. Da nicht auszuschließen ist, dass es in diesem Jahr in Goch zu einem Bürgerentscheid kommt, möchte die Verwaltung rechtzeitig alle vorbereitenden Schritte einleiten.

Dazu gehört ebenso der Vorschlag zu einer Änderung des Abstimmungsvorgangs. Er soll an die bekannten Abläufe von zum Beispiel Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahl angeglichen werden. Bürgerinnen und Bürger sind es gewohnt, vor der Wahl ihre Wahlbenachrichtigungen zu erhalten um dann zu entscheiden, womöglich per Briefwahl abzustimmen und dazu die notwendigen Unterlagen anzufordern. Genau so soll es künftig auch bei Bürgerentscheiden sein. Zudem will die Stadt Goch 7 Tage vor dem Datum eines Bürgerentscheides ein Briefwahllokal im Rathaus einrichten. Dort kann dann unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung direkt abgestimmt werden, wie bei anderen Wahlen auch. Alternativ können die Abstimmungsunterlagen ausgefüllt natürlich auch wieder per Post zurückgeschickt werden. 

Stadt möchte mehr Rechtssicherheit erreichen

Derzeit sieht die Satzung vor, dass die Bürger bei einem Bürgerentscheid einmalig Post bekommen: In dem Brief befinden sich die Wahlbenachrichtigung, ein Infoheft mit allen Fakten zum Bürgerentscheid (das es auch künftig geben wird) sowie der Stimmzettel mit Rückumschlag. Es würden also gleichzeitig an alle abstimmungsberechtigten Personen unaufgefordert und unangefordert Stimmzettel verschickt werden. Dass dies bei Wahlen für politische Gremien niemals so gehandhabt werden würde, steht aus Gründen der Manipulationssicherheit außer Frage. Und genau diese Rechtssicherheit möchte die Verwaltung auch bei Bürgerentscheiden erreichen. 

Ob die Satzung in der vorgeschlagenen Form geändert wird, entscheidet der Rat der Stadt Goch in seiner Sitzung am 18. Januar 2024. Alle Informationen zu dieser Sitzung sowie die Beschlussdrucksache mit weiteren Erläuterungen, auch zu den aufgrund der Kommunalwahlordnung vorgeschlagenen Änderungen, sind im Internet (siehe Link unten) aufgeführt. (tm)

You reached the end of the page