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Radfahren in der Fußgängerzone weiterhin erlaubt

Die Stadt Goch verlängert die Testphase zum Radfahren in der Fußgängerzone um zwei Monate. Zunächst war vorgesehen, dass der Erprobungszeitraum Ende Dezember endet um dann die Ergebnisse auszuwerten. Aufgrund des seit Anfang November anhaltend schlechten Wetters und der damit verbundenen niedrigeren Besucherfrequenz in der Innenstadt kann nun zunächst bis Ende Februar 2024 weiter geradelt werden. Die Stadt Goch erhofft sich so einen aussagekräftigeren Eindruck. An diesem Stimmungsbild kann ab sofort jeder Interessierte mitwirken. Die Stadt Goch hat Online-Fragebögen geschaltet, in denen die Erfahrungen mit der Neuregelung abgefragt werden. Die Fragebögen sind unten sowie im Portal „Bauen & Wohnen“ zu finden. Auch die Händlerschaft in der Fußgängerzone wird jetzt zu ihren Erfahrungen befragt. Die Ergebnisse wird die Stadt Goch in den politischen Gremien vorstellen und veröffentlichen.

Online-Befragung "Radfahren in der Fußgängerzone"

Hier geht es zu den Fragebögen:

für alle interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Zusatzfragen für den Einzelhandel

Radfahren in der Fußgängerzone: Das sind die Regeln

Weiterhin gilt: Wer die Fußgängerzone mit dem Fahrrad befährt, muss zwingend Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Das Befahren ist nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Wer Fußgänger gefährdet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Auch wer ein Pedelec besitzt (landläufig E-Bike genannt), darf die Fußgängerzone in der Testphase durchgehend befahren. Alle Zweiräder, die ein Versicherungskennzeichen haben (S-Pedelecs, tatsächliche E-Bikes aber auch E-Scooter) müssen in der Fußgängerzone auch jetzt absteigen. (tm)

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