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Osterfeuer müssen angezeigt werden

Wer in Goch in diesem Jahr ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies bis spätestens zum 20. März 2024 beim Ordnungsamt im Rathaus anzeigen. Wir haben hier ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Osterfeuer veröffentlicht. Das Anzeige-Formular steht ebenso zur Verfügung, es kann direkt online ausgefüllt werden.

Grundsätzlich gilt bei Osterfeuern: Sie dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine im Ort verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer ausrichtet. Private Osterfeuer sind auch in diesem Jahr nicht gestattet. Nach erfolgter Anzeige meldet sich das Ordnungsamt bei dem jeweiligen Veranstalter mit der Information, ob das vorgesehene Osterfeuer den Vorschriften entspricht und durchgeführt werden kann. 

Nicht verboten sind kleine Feuer in Feuerschalen, sofern unbehandeltes Holz genutzt wird. Diese Feuer müssen auch nicht angezeigt werden. Das Ordnungsamt behält sich Kontrollen während der Ostertage vor. Weitere Informationen gibt es direkt aus dem Ordnungsamt von Sven van Bühren (Telefon: 0 28 23 / 320-246) und Niclas Gorißen (Telefon: 0 28 23 / 320-172). (tm)

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