Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:
a. Der Rat der Stadt Goch stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 181.600.131,56 € und einem Jahresfehlbetrag von 397.780,63 € fest.
b. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 397.780,63 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
c. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Entlastung erteilt.
Der Beschluss des Rates der Stadt Goch über den Jahresabschluss 2022 und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen ist dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Kleve mit Schreiben vom 06.03.2024 angezeigt worden. Der Jahresabschluss wird zusammen mit seinen Anlagen ab dem 15.04.2024 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW im Zimmer 2.24 des Rathauses, Markt 2, während der Dienststunden zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Goch, den 08.04.2024
gez.
Ulrich Knickrehm
Bürgermeister