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Bekanntmachung vom 07. Mai 2024 über die Transparenzpflichten der Vertretungsberechtigten des Bürgerentscheides in der Stadt Goch am 23. Mai 2024 mit nachfolgender Fragestellung:

Stimmen Sie für den Erhalt, die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschulstandorte in Kessel und Asperden?

Kessel mit 4 Klassen und Asperden mit 8 Klassen.

Die Anzahl und Dimensionierung der Räume soll dem Beispiel der empfohlenen Flächenbedarfe des Schulentwicklungsplanes nach BIREGIO folgen. Das Betreuungsangebot in den jeweiligen Ortschaften soll den gesetzlichen Vorgaben zur Ganztagsbetreuung ab 2026 entsprechen.“

§ 26a der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gibt vor, dass die Unterlagen zur Einreichung eines Bürgerbegehrens eine Erklärung darüber enthalten müssen, ob und in welcher Gesamthöhe die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Zuwendungen von Dritten für die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerbegehrens erhalten oder eigene Mittel dafür eingesetzt haben. Zuwendungen eines einzelnen Zuwendenden für den Zweck der Vorbereitung und Durchführung des Bürgerbegehrens, deren Gesamtwert 10.000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwendenden sowie der Gesamthöhe der Zuwendung anzugeben. Es besteht ferner eine Mitteilungspflicht der Vertretungsberechtigten gegenüber dem Bürgermeister, wenn die Vertretungsberechtigten nach Antragstellung eine Zuwendung erhalten, die allein oder zusammen mit weiteren Zuwendungen dieses Zuwendenden den Gesamtwert von 10.000 Euro übersteigt.

Bei der Einreichung eines Bürgerbegehrens müssen die Vertretungsberechtigten an Eides

statt versichern, dass der Mitteilungspflicht vollständig und richtig nachgekommen worden ist. Wird über die Frage des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchgeführt, müssen die Vertretungsberechtigten fristgerecht vor dem Bürgerentscheid die Erklärung an Eides statt erneuern.

Im Rahmen der Durchführung des eingereichten Bürgerbegehrens und des sich daraus anschließenden Bürgerentscheides hat der Vertretungsberechtigte Herr Lars Wagner im Namen der Bürgerinitiative „Schule bleibt“ die in der Anlage 1 und Anlage 2 angeführten Erklärungen abgegeben, die ich hiermit öffentlich bekannt mache.

Goch, 07.05.2024
Bürgermeister
Ulrich Knickrehm

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