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Balkon-Solaranlagen: Anträge können ab April eingereicht werden

GOCH Der Rat der Stadt Goch hat am Abend die Förderrichtlinie zur Anschaffung von sogenannten Balkonkraftwerken einstimmig beschlossen. Sie tritt am 1. April 2023 in Kraft. Eigentümer oder Mieter können ab dann für die von ihnen selbst bewohnte Wohnung oder für das von ihnen selbst bewohnte Haus eine Fördersumme in Höhe von 50 Prozent des Kaufpreises (maximal 500 Euro) beantragen, wenn sie eine steckerfertige Photovoltaikanlage (Balkonkraftwerk) anschaffen. 

Voraussetzung ist unter anderen, dass die Anlage ausschließlich privat genutzt werden soll, fabrikneu ist und eine Maximalleitung von bis zu 600 Watt hat. Zudem darf die Anschaffung noch nicht getätigt worden sein. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie im Wortlaut, sie steht hier zum Download zur Verfügung.

Anträge zur Förderung können ab dem 1. April 2023 entweder über ein bis dahin bereitgestelltes Online-Formular oder aber auch per Email oder auf dem Postweg gestellt werden. Die Email-Adresse und die postalische Anschrift wird die Stadt Goch ebenso wie den Link zum Online-Formular rechtzeitig zum Inkrafttreten der Richtlinie bekannt geben.

Insgesamt stehen rund 55.800 Euro für die Förderung von Balkon-Solaranlagen zur Verfügung. Weitere 27.900 Euro hat der Rat für die Förderung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage sowie 9.300 Euro für die Anschaffung von Lastenrädern zur Verfügung gestellt. Auch diese Förderprogramme treten am 1. April 2023 in Kraft. (tm)

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