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Radfahren in der Fußgängerzone: Test läuft vorerst weiter

Vorerst bis Ende September 2024 darf in der Fußgängerzone weiter Fahrrad gefahren werden. Für diese Regelung hat sich am Abend der Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Goch einstimmig ausgesprochen. Die Politik möchte auch über den Sommer weitere Erfahrungen sammeln, bevor dann endgültig entschieden wird, ob Radverkehr in der Fußgängerzone dauerhaft zugelassen wird.

In den vergangenen Wochen und Monaten hatte die Stadt Goch dazu aufgerufen, per Online-Formular persönliche Erfahrungen und Meinungen zum Radfahren in der Fußgängerzone zu schildern. Über 500 Mal wurde davon Gebrauch gemacht. Das Ergebnis: Es gibt kein klares Meinungsbild. 49 Prozent der Umfrage-Teilnehmenden sprechen sich für eine weitere Radfahr-Freigabe aus. Kritisiert wurde oftmals, dass zum Beispiel auch E-Scooter vermehrt durch die Fußgängerzone fahren. Dies ist und bleibt unzulässig. Vereinfacht gesagt gilt: Alle Fahrzeuge mit Nummernschild dürfen grundsätzlich nicht durch eine Fußgängerzone fahren. Dies soll im erweiterten Test-Zeitraum verstärkt überwacht werden.

In seiner September-Sitzung will der Umwelt- und Verkehrsausschuss final eine Entscheidung zum Radfahren in der Fußgängerzone treffen. (tm)

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