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Stellungnahme zum offenen Brief der Bürgerinitiative „Rettet-die-Grundschule-im-Ort“

Sehr geehrte Damen und Herren der Bürgerinitiative „Rettet-die-Grundschule-im-Ort“,
liebe Bürger und Bürgerinnen der Stadt Goch,

die Bürgerinitiative des anstehenden Bürgerentscheids hat, wie auf verschiedenen Wegen veröffentlicht, mir als Bürgermeister in einem offenen Brief vorgeworfen, dass „die Argumente im Abstimmungsheft an vielen Stellen unscharf oder schlichtweg falsch sind“ und die verschiedenen Stellungnahmen im Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid meinerseits nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüft worden seien.

Diese Vorwürfe weise ich entschieden zurück.

Selbstverständlich wurden die Stellungnahmen aller Fraktionen und die der Bürgerinitiative auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft. Unwahre Darrstellungen, die zu korrigieren oder gestrichen werden mussten, konnten dabei nicht festgestellt werden.

Trotz des pauschalen Vorwurfs, dass Argumente „an vielen Stellen unscharf oder schlichtweg falsch“ seien, hat die Bürgerinitiative nur einen einzigen Punkt konkret benannt. Sie hält die Angaben der BfG-Fraktion, wonach „die Baukosten“ …  „für einen Neubau 3,12 Millionen € unter den Kosten der im Bürgerbegehren geforderte(n) Zwei-Standort-Lösung“ lägen, für falsch. Allerdings verweisen Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Bürgerinitiative, in Ihrem offenen Brief selbst auf Folgendes hin: „Anscheinend wurden die Kosten der Unterbringung der Schüler mit den tatsächlichen „Baukosten“ zur Errichtung des neuen Gebäudes vermischt und diese ganzheitlich als „Baukosten“ zu unserem Nachteil dargestellt und verglichen“.

Schon nach Ihrer eigenen Darstellung ist die Angabe des BFG in ihrer Stellungnahme nicht unwahr. Wie Sie zu recht darlegen, ist die vom BFG verwendete Zahl das Ergebnis der Addition der Baukosten bei Umsetzung des Bürgerentscheides von 11.353.700 € und den Kosten für die vorübergehende Unterbringung der Kinder in Containern während der Umbauzeiten (in Asperden 2,253 Mio.€, in Kessel 1,535 Mio). Es ist weder unwahr noch eine falsche oder irreführende Darstellung, in die Baukosten von Um- und Erweiterungsarbeiten auch aller hiermit untrennbar verbundenen Baunebenkosten einzurechnen. Dies ist schon begrifflich nicht falsch. In der Sache ist es auch zumindest vertretbar, wenn nicht sogar aus Gründen der Vergleichbarkeit geboten. Denn die Kosten der vorübergehenden Unterbringung in Containern entstehen nur bei der von der Bürgerinitiative verfolgten Maßnahme, nicht aber bei einem Neubau an anderer Stelle.

Es mag sein, dass Sie diese Betrachtungsweise nicht teilen. Ich bitte aber zu bedenken: Naturgemäß sind alle Stellungnahmen Meinungsäußerungen. Sie sind aus der jeweiligen Sicht der Fraktionen, der Bürgerinitiative ebenso wie meine eigene Stellungnahme in die eine oder andere Richtung subjektiv gefärbt und beinhalten Begrifflichkeiten, welche, entsprechend der jeweiligen Betrachtungsweise, auslegungsfähig sind. Die einen betonen aus ihrer Sicht wesentliche Umstände, andere erörtern sie gar nicht. Zudem bedienen sich alle Beteiligten einer plakativen Sprache, um der eigenen Position mehr Kraft und Ausdruck zu verleihen und für die eine oder andere Argumentation Werbung und Überzeugungsarbeit zu leisten. Lassen Sie mich ein Beispiel aus Ihrer eigenen Stellungnahme nehmen: Sie schreiben: „Die Schulkonferenz hat sich vor ca. einem Jahr eindeutig und einstimmig für den Erhalt beider Grundschulstandorte entschieden“. Das ist sachlich richtig, aber sicherlich unvollständig, denn auch Sie wissen, dass sich die Schulkonferenz später, im Verlaufe des Bürgerbegehrens, für einen Neubau an einem Standort ausgesprochen hat.

Es ist nicht meine Aufgabe als Bürgermeister, diese Meinungsäußerungen, Wortwahl, Ausfüllung von Begrifflichkeiten oder plakative Werbung einer spitzfindigen Untersuchung zu unterziehen. Die objektive Grenze liegt bei der Verbreitung objektiv falscher Tatsachen. Wort- und Sprachfreiheit möge doch allen Beteiligten zugestanden und deutlich zwischen einer rein falschen Tatsache oder einer wertenden Aussage, die im Gesamtzusammenhang als vertretbar angesehen werden muss, unterschieden werden.

Ulrich Knickrehm
Bürgermeister

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