Content

Ersatzbestimmung eines Vertreters nach dem Kommunalwahlgesetz (Arndt Janssen)

Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Vertreters nach dem Kommunalwahlgesetz

Herr Johann Verhoeven hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Goch mit Wirkung zum 31.05.2024 niedergelegt. Als Nachfolger für Herrn Verhoeven wird gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung

Herr Arndt Janssen, Birkenstr. 35, 47574 Goch,

als Ersatzbewerber der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union (CDU) für die Wahl der Vertretung der Stadt Goch im Jahr 2020 festgestellt.

Gegen diese Feststellung können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Goch, Markt 2, 47574 Goch, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Goch, den 03.06.2024
gez. Ulrich Knickrehm
Der Wahlleiter 

 

You reached the end of the page