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Stadt Goch sucht ehrenamtliche Richter

Justitia (Bild: privat)

RATHAUS Aktuell werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Auch der Rat der Stadt Goch und der Jugendhilfeausschuss haben hierzu geeignete Frauen und Männer vorzuschlagen, die am Amtsgericht und Landgericht Kleve als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Aus diesen Vorschlägen wählt dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kleve in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen in Goch wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Hauptamtlich für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessierte für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen und für das Amt eines Jugendschöffen konnten sich bis zum 31. März 2023 bewerben.

Auskünfte erteilen Sebastian van Laak 0 28 23 / 320-109 und Anette Kösters, Telefon: 0 28 23 / 320-132. Weitere Informationen gibt es im Internet bei www.schoeffenwahl.de.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

(Meldung vom 24.2.23 - editiert: 19.4.23 / tm)

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