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Osterfeuer müssen angezeigt werden

Osterfeuer (Foto: Uschi Dreiucker / pixelio.de)

RATHAUS Wer in Goch ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies bis spätestens zum 26. März 2023 beim Ordnungsamt im Rathaus anzeigen. Die Stadt Goch hat hier ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Osterfeuer veröffentlicht. Das Anzeige-Formular steht hier zur Verfügung, es kann direkt online ausgefüllt werden.

Grundsätzlich gilt bei Osterfeuern: Sie sind nicht erlaubt, wenn sie nur dem Zweck der Abfallbeseitigung dienen! Nach erfolgter Anzeige meldet sich das Ordnungsamt bei dem jeweiligen Veranstalter, um mitzuteilen, ob das vorgesehene Osterfeuer den Vorschriften entspricht oder nicht. Weitere Informationen gibt es direkt beim Ordnungsamt unter Telefon 0 28 23 / 320-172.

(Meldung vom 1.3.23  / sb-tm)

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