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Verkehrsregeln in der Innenstadt werden geändert

Vom Marktplatz aus dürfen auch Berechtigte künftig nicht mehr in die Fußgängerzone einfahren (Foto: Torsten Matenaers)
Vom Marktplatz aus dürfen auch Berechtigte künftig nicht mehr in die Fußgängerzone einfahren (Foto: Torsten Matenaers)

Änderungen gelten ab dem 22. Juli 2024 für Markt, Frauenstraße und Mühlenstraße

Ab Montag, dem 22. Juli 2024 gelten in Goch teils neue Verkehrsregelungen für den Bereich rund um den Marktplatz. So wird ab diesem Tag eine Temporeduzierung für Kraftfahrzeuge auf 30 km/h Maximalgeschwindigkeit eingeführt. Dies gilt auf der Nordseite des Marktes und der Steinstraße sowie auf der Westseite des Marktes und der Mühlenstraße bis zur Kreuzung Adolf-Kolping-Straße.

Markt-Südseite und Frauenstraße: Fahrtrichtung für Berechtigte wird umgekehrt

Auch für die Markt-Südseite und die Frauenstraße gelten ab dem 22. Juli 2024 neue Regeln. Beide Bereiche sind bereits Fußgängerzone und bleiben es auch. Berechtigte durften sie jedoch bislang aus Richtung Markt in Richtung Südring befahren. Dies wird ab dem 22. Juli 2024 umgekehrt. Das bedeutet, wer berechtigt ist, die Fußgängerzone in diesem Bereich zu befahren, kann dies nur noch von der Roggenstraße kommend nach rechts in Richtung Marktplatz tun. Die von einigen Verkehrsteilnehmern bislang verbotenerweise genutzte Abkürzung vom Mark in Richtung Ring durch die Fußgängerzone fällt damit weg.

Entsprechende Beschilderungen machen auf die Neuregelungen ab dem Tag der Umsetzung aufmerksam. Die Stadt Goch bittet um Beachtung. (tm)

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