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Bedarfsanmeldung für Kindergartenkinder

Symbolbild: Kindergartenkinder (Foto: istock.com / nilimage)
Symbolfoto: Kindergartenkind (Foto: istock.com / nilimage)

Eltern, die für ihr Kind ab August 2025 einen Betreuungsplatz benötigen oder innerhalb von Goch die Kindertageseinrichtung wechseln möchten, sollten ihren Bedarf jetzt bei über Kita-Online anmelden. Dies gilt auch für Eltern, die bereits eine schriftliche Anmeldung in einer oder mehreren Kitas vorgenommen haben. Spätestens bis zum 15. Dezember 2024 muss die Anmeldung erfolgt sein.

Über die Homepage der Stadt Goch (www.goch.de/kita-online) kann die Bedarfsmeldung mit bis zu drei Wunsch-Kindertageseinrichtungen eingegeben werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die gewünschte Betreuung in der gewählten Einrichtung auch angeboten wird. Nach der Bestätigung der Bedarfsmeldung werden die Wunsch-Einrichtungen automatisch über die Anmeldung informiert. Eine Bedarfsmeldung über Kita-Online ist allerdings noch keine Garantie für einen Betreuungsplatz in einer der ausgewählten Kindertageseinrichtungen. Ein persönliches Anmeldegespräch in den ausgewählten Kindertageseinrichtungen ist weiterhin für eine Aufnahme verpflichtend notwendig.

Eltern, die ihr Kind bereits für das laufende Kindergartenjahr 2024 / 2025 angemeldet haben und noch keinen Kindergartenplatz erhalten haben, müssen sich nicht erneut anmelden. Änderungswünsche ihrer Bedarfsmeldung jedoch können ebenfalls bis zum 15.12.2024 beim Jugendamt angegeben werden.

Für Eltern, die keinen Internetzugang besitzen oder Hilfe benötigen, kann die Bedarfsmeldung in jeder Gocher Kindertageseinrichtung durchgeführt werden. Zu allen Fragen rund um die Kinderbetreuung und das Online-Bedarfsmeldesystem Kita-Online steht die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes, Carina Schiffer (Telefon: 0 28 23 / 320-161) gerne zur Verfügung. Infos auch per Mail: kita-online@goch.de. (tm)

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