Inhalt

Elektronische Kommunikation

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die Stadt Goch bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Nach allgemeinen Grundsätzen sowie den §§ 126a und 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen formfreien Vorgängen und formgebundenen Vorgängen, für die das jeweilige Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt (beispielsweise Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift). 

Mit der Einrichtung einer virtuellen Poststelle (VPS), einer zentralen De-Mail Eingangsadresse und einem besonderen Behördenpostfach (beBPo) bietet Ihnen die Stadt Goch Möglichkeiten zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation für formgebundene Vorgänge.

Die Stadt Goch eröffnet einen Zugang zur elektronischen Kommunikation nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen:

 

Kontakt
Recht, Datenschutz und Vergabe
Telefon: 02823 / 320 - 0
E-Mail: recht@goch.de

Sie haben das Ende der Seite erreicht