Beim Baurecht handelt es sich um eine für Laien (und manchmal sogar auch für „Profis“) schwierige Rechtsmaterie. Hier sind zunächst die sogenannten „Entwurfsverfassende“ (wie z. B. Architekt*Innen) Ihre ersten Ansprechpartner, denn diese haben große Erfahrung und sind für die Vollständigkeit sowie Brauchbarkeit der später einzureichenden Entwürfe verantwortlich.
Sollten Sie darüber hinaus noch rechtliche Fragen haben, können Sie sich auch in der Abteilung Bauen und Ordnung der Stadt Goch gerne beraten lassen.
In einem solchen Beratungsgespräch kann dann meistens schon abschließend geklärt werden, ob die Planung baurechtlich zulässig ist oder ob umgeplant werden muss, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wird.
Aus organisatorischen Gründen ist derzeit eine Beratung nur telefonisch möglich, bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin (telefonisch oder per E-Mail).
Jede Bauberatung hat ihre Grenzen. In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit auch nicht abschließend in einem Bauberatungsgespräch geklärt werden kann, wird ein Antrag auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) empfohlen. Ein Vorbescheid bringt Rechtssicherheit und wurde eigens dafür geschaffen.