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Hochwasserschutz

Wenngleich das Gebiet der Stadt Goch und der Ortsteile in den jüngeren Vergangenheit von nennenswerten Hochwasserereignissen verschont geblieben ist, so ist es dennoch wichtig, die Risiken zu untersuchen, auf Gefahren hinzuweisen, mögliche Vorkehrungen zu treffen und vor möglichen Hochwasser zu warnen.

Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt somit auch im Kreis Kleve, insbesondere an den Gewässern Rhein und Niers, eine bedeutende Aufgabe der Wasserwirtschaft dar. Zum vorsorgenden Hochwasserschutz gehören hier insbesondere die Umsetzung der EG-Hochwasserrisiko–Management-Richtlinie und die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten.

Hochwasserrisikomanagement 

Auf der Grundlage der EG-Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie sind in Nordrhein-Westfalen die Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko erfasst worden. Aus diesem Anlass hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Überflutungsflächen insbesondere der Gewässer Niers, Kleine Niers, Nierskanal und Trietbach für die  Hochwassergefährdungen mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit (HQhäufig, HQ100 und HQextrem) ermittelt und daraus Hochwassergefahren- und -risikokarten erarbeitet.

Hochwasser Steckbrief Stadt Goch (Rechte: Kreis Kleve)
Die Karte zeigt das Gocher Stadtgebiet mit der Niers und der Ausdehnung der Überflutung für das stärkste Hochwasserereignis (c) Geobasis NRW.
Überschwemmungsgebiete

In Nordrhein-Westfalen werden seit vielen Jahren die durch Hochwasser gefährdeten Flächen rechnerisch ermittelt und als sogenannte Überschwemmungsgebiete festgesetzt bzw. vorläufig gesichert (§ 76 WHG). Berechnungsgrundlage ist dabei ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten ist.

Die Ausweisung solcher Überschwemmungsgebiete erfolgt mit dem Ziel, Schäden durch Hochwasserereignisse zu verringern oder sogar gänzlich zu vermeiden und zählt zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im vorbeugenden Hochwasserschutz. Überschwemmungsgebiete dienen u.a. dem Erhalt oder der Gewinnung, insbesondere Rückgewinnung von Rückhalteflächen und der Regelung des Hochwasserabflusses.

In den Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. So sind dort zur Vermeidung späterer Hochwasserschäden die Ausweisungen neuer Baugebiete ebenso wie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt. Weiterhin ist es in der Regel nicht zulässig, Grünland in Ackerland umzuwandeln oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen.

Luftbild Überschwemmung 1995 (Rechte: Stadt Goch)
Das Luftbild aus 1995 zeigt die Ausdehnung der Überflutung nördlich der Gustav-Adolf-Schule.

TIPP

Wertvolle Informationen zum Objektschutz für Bauherren, Hausbesitzer, Mieter, Architekten und Ingenieure vermittelt die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).

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