Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen (Planungshoheit der Gemeinde, Art. 28 GG).
Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Durch unterschiedliche Vorschriften der Länder zur Aufstellung von gemeindlichen Satzungen, geregelt in den Gemeindeordnungen, kann es zu Abweichungen im Verfahren zwischen den Bundesländern kommen.
Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan gleich.
Der Flächennutzungsplan muss jedoch immer von der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) genehmigt werden.
Interaktive Karte
In der Interaktiven Karte können Sie sich alle rechtskräftigen Bebauungspläne, Änderungen des Flächennutzungsplanes und die Geltungsbereiche der Satzungen anzeigen lassen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll der Stadt oder Gemeinde ermöglichen, alle betroffenen Belange zu sammeln und so zu einer gerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen.
Geoportal Niederrhein
Das Geoportal Niederrhein ist gefüllt mit Karten und Fachdaten für die Region, die neben dem Kreis Kleve die Kreise Viersen und Wesel und die Stadt Krefeld umfasst.
Sie finden hier Übersichten über den Flächennutzungsplan und die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Goch.