Hier finden Sie Fragen, mit denen Kunden häufig an uns herantreten, zum nachlesen.
Gibt es Vorgaben bezüglich der Bauzeit?
In der Regel werden Baufristen in die Kaufverträge aufgenommen. Denen zufolge muss innerhalb der ersten zwei Jahre ab Beurkundung oder Kaufpreisfälligkeit mit der Bebauung begonnen werden. In den darauffolgenden drei Jahren muss der Bau fertiggestellt werden. Hierdurch möchten wir sicherstellen, dass in einem absehbaren Rahmen das gesamte Baugebiet insgesamt entwickelt wird und keine Dauerbaustellen vorhanden sind.
Wie viele Geschosse darf man errichten?
In den Bebauungsplänen sind entweder Geschossigkeiten oder Höhenfestsetzungen enthalten, die man zu beachten hat. Diese sind in den textlichen Festsetzungen zum entsprechenden Bebauungsplan beschrieben. Sie sind je nach Gebiet, Dachform und Bauprojekt unterschiedlich.
Woher weiß ich, wie ich meinen Neubau gestalten darf?
In den textlichen Festsetzungen zum entsprechenden Bebauungsplan sind zumeist ebenfalls Vorgaben zur Gestaltung des jeweiligen Objektes enthalten. So zum Beispiel Fassadenmaterialien, die eventuell nur untergeordnet verwendet werden dürfen, Dacheindeckung, oder Materialien, die von der Verwendung ausgeschlossen werden.
Ab wann kann ich anfangen zu bauen?
Voraussetzung für einen Baubeginn ist die Erschließung der zu bebauenden Fläche. Sobald eine Erschließung (z.B. auch Baustraße) vorhanden ist und ein rechtskräftiger Kaufvertrag inkl. Kaufpreiszahlung abgewickelt ist, kann mit dem Bau auf der entsprechenden Fläche begonnen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie über einen genehmigten Bauantrag für Ihr Bauvorhaben verfügen.
Wann wird die Baustraße fertig ausgebaut?
Die Baustraße wird i.d.R. fertig ausgebaut, sobald ca. 75-80 % der Grundstücke bebaut sind. Hierdurch soll vermieden werden, dass die fertige Straße durch schwere Baufahrzeuge beschädigt wird.
Wo kann ich meine Garage errichten?
Die Garagen und Stellplätze müssen grundsätzlich innerhalb des Baufensters (der überbaubaren Fläche) liegen. Einzelne Grundstücke, wie z.B. Endgrundstücke, können ausgewiesene Flächen für Stellplätze und Garagen haben, die sich außerhalb des Baufensters befinden. Diese Flächen sind im Bebauungsplan mit einer roten Strichlinie umrandet und mit St/Ga gekennzeichnet. Müssen Sie auf Ihrem Grundstück einen Bauwich (drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück) einhalten, können Sie Ihre Garage/Stellplatz innerhalb des Baufensters an die Grundstücksgrenze setzen. So nutzen Sie diesen Bereich, den Sie mit Ihrem Wohngebäude wegen der Grenzabstandsflächen ansonsten nicht bebauen könnten, optimal aus.
Ich habe einen/e Bekannte/n, der/die Architekt/in ist und mit dem/der ich gerne zusammen arbeiten würde, ist das möglich?
Sie haben die freie Wahl, mit wem Sie zusammenarbeiten wollen. Wir verkaufen direkt an Sie als Endkunde.
Wann ist der Kaufpreis zu zahlen?
Ist das Baugrundstück bereits erschlossen (Bestandsstraße oder Baustraße), ist der Kaufpreis i.d.R. innerhalb von ca.10-14 Bankarbeitstagen zu zahlen. Ist das Grundstück noch nicht erschlossen, ist der Kaufpreis fällig mit der Mitteilung durch einen Notar an den Käufer, dass die Baustraße fertiggestellt ist. Dann ist innerhalb von ca.10-14 Bankarbeitstagen zu zahlen.
Wie werden die städtischen Grundstücke vergeben?
Die Vergaben der Grundstücke wird für jedes Baugebiet gesondert festgelegt. Grundlage bilden die jeweiligen Interessentenlisten, in die man sich als Interessent von städtischen Baugrundstücken eintragen lassen kann. Dies können Sie hier tun.
Wie kann ich mich für ein Baugebiet bewerben?
Sie können sich ganz einfach bei uns bewerben, indem Sie uns das ausgefüllte Kontaktformular zukommen lassen. Sie werden dann entsprechend Ihrer Angaben in die Listen aufgenommen und erhalten eine Bestätigungsmail. Als Interessent muss der am Kauf Interessierte hinterlegt werden, eine Abtretung des Listenplatzes an Dritte ist nicht möglich.
Wo erfahre ich, welche Baugebiete aktuell in der Vermarktung sind?
Sie können sich ganz einfach über die interaktive Karte des Bereiches Stadtplanung über die verschiedenen Baugebiete informieren. In den einzelnen Ortschaften sind alle Unterlagen zu den verschiedenen Baugebieten hinterlegt. Rechtskräftige Bebauungspläne aus abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren sind rot hinterlegt. Bebauungsplanverfahren, die sich noch in der Bearbeitung befinden und noch keine Rechtskraft erlangt haben, sind gelb hinterlegt.
Für detaillierte Auskünfte lesen Sie bitte die textlichen Festsetzungen zu den jeweiligen Baugebieten. Auch das Stadtplanungsamt kann Ihnen sämtliche Fragen zu den Bebauungsplänen beantworten. Mit allen weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.