Inhalt

Lärmaktionsplanung

Auf Grundlage der im Jahr 2002 in Kraft getretenen EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG), die durch §§ 47 a. ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt wurde, müssen u.a. für Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landstraßen und sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrten pro Jahr) sogenannte Lärmkarten erstellt werden.

Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es u. a., den Lärm zu kartieren und die Zahl der von Lärm betroffenen Bewohner zu ermitteln. Es sollen - abhängig vom Maß der Betroffenheit - Maßnahmen zur Verbesserung in Form von Aktionsplänen entwickelt werden. Die Kartierung und die Lärmaktionspläne sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden.

In NRW werden die Lärmkarten für die einzelnen Kommunen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt. Nach gesetzlich vorgegebenen Berechnungsmodellen wird ermittelt, in welchem Ausmaß Anwohner vom Verkehrslärm betroffen sein können.

Als Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr stellen die A 57, die B 9, die B 67 und die L 77 in Goch potentielle Quellen für Umgebungslärm dar.

Allgemeine Informationen zum Thema Umgebungslärm in NRW erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW unter https://www.umgebungslaerm.nrw.de/.

Vierte Stufe

Im Jahr 2024 wurde die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung durchgeführt, in der nun nahezu alle Kommunen einen Lärmaktionsplan erstellen müssen.

Die bisherigen Stufen der Lärmaktionsplanung wurden noch auf Basis von vorläufigen Berechnung- und Bewertungsmethoden durchgeführt. Mittlerweile gelten jedoch endgültige europäische Berechnungs- und Bewertungsmethoden, welche sich deutlich von den bisherigen Verfahren unterscheiden, sodass eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht mehr gegeben ist.

In der Vergangenheit (Lärmaktionsplanung Runde 1 bis 3) konnte nach der seinerzeitigen Erlasslage auf die Erstellung eines Lärmaktionsplanes verzichtet werden, wenn die Berichte zur Lärmkartierung ergaben, dass nur eine geringfügige Anzahl von Wohnhäusern und Personen betroffen war. Da diese Voraussetzungen gegeben waren, wurde für die Stadt Goch bis dahin kein Lärmaktionsplan erstellt.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hatte die Lärmkartierungen überarbeitet und den Kommunen Berichte über die Lärmkartierung und -belastung zur Verfügung gestellt. Der aktuelle Bericht kann im Download-Bereich heruntergeladen werden.

Auf dem Gebiet der Stadt Goch wurden die Autobahn – A57, die Bundesstraßen – B9 und B67 sowie die Landstraße – L77 mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr kartiert.

Die Stadt Goch hat gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Peutz Consult GmbH eine Lärmaktionsplan erstellt.

Im Stadtgebiet von Goch gibt es kaum flächenhafte Bereiche mit hohen Lärmbelastungen und einer hohen Anzahl an betroffenen Einwohnern.

Zur räumlichen Identifikation von Lärmbrennpunkten („Hotspots“) wurden durch das Büro Peutz in Anlehnung an eine Untersuchung des Bundesumweltamtes sogenannte Lärmkennziffern ermittelt.

Eine etwas höhere Kommulation von Betroffenheiten, die im Rahmen des Lärmaktionsplanes betrachtet wurden, ergaben sich in den Bereichen:
- entlang der L77 (Asperdener Straße) zwischen B9 und Kreuzungsbereich Borsigstr./Hommersummer Str. (Hotspot 1)
- entlang der L77 (Asperdener Straße) zwischen Kreuzungsbereich Borsigstr./Hommersummer Str. und Westring (Hotspot 2)
- entlang der L77 (Westring) zwischen Asperdener Str. und L265 (Arnold-Janssen-Str.) (Hotspot 3)
- entlang der L77 (Westring) zwischen L265 (Arnold-Janssen-Str.) und Weezer Straße (Hotspot 4)

Hinsichtlich der vorgenannten Hotspots wurde durch das Büro Peutz die lärmmindernde Auswirkung folgender Maßnahmen untersucht:
- Geschwindigkeitsreduzierung
- Austausch der Straßendeckschicht
- Geschwindigkeitsreduzierung und Austausch der Straßendeckschicht

Im Ergebnis wird im Lärmaktionsplan für den Hotspot 1 zwischen dem Ortsausgang Goch und der Auffahrt zur B9 eine Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 70 km/h auf 50 km/h vorgesehen.

Durch diese geplante Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der L77 Asperdener Straße zwischen B9 und dem Kreuzungsbereich Borsigstr./Hommersummer Str. wird die Anzahl der hochbetroffenen Einwohner im Stadtgebiet von Goch in der Pegelklassen L-den ab 75 dB(A) und der Pegelklasse L-night zwischen 65 dB(A) und 69 dB(A) um fast die Hälfte von 18 auf 10 Einwohner reduziert.

Bei der Lärmaktionsplanung ist zu beachten, dass für die kartierten Straßen die Straßenbaulast dem Landesbetrieb Straßen bzw. der Autobahn GmbH obliegt. Die gesetzliche Aufgabe zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes liegt zwar bei der Stadt Goch, es liegt aber nicht in ihrem Einflussbereich, ob der zuständige Straßenbaulastträger die Empfehlungen/ Maßnahmenvorschläge aufgreift und umsetzt.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Goch wurde am 10.10.2024 durch den Rat beschlossen und kann im Download-Bereich heruntergeladen werden. 

Dritte Stufe

Im Jahr 2017 wurden die Lärmkarten überprüft und ggf. überarbeitet. Die festgestellten Veränderungen gegenüber der Situation 2012 geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahmen bzw. über Veränderungen der Betroffenheit. Hierbei handelte es sich um die Lärmaktionsplanung der 3. Stufe. In diesem Zuge waren ggf. Lärmaktionspläne anzupassen oder neu aufzustellen.

Im Vergleich zu der Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 hatte sich die Situation in Goch dahingehend verbessert, dass sich die Betroffenheit deutlich reduziert hatten.

Grund hierfür waren Berichtigungen bei der vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) durchgeführten Berechnungen. 

Der Bau- und Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 06.03.2018 (DS 32/2018) beschlossen, einen Lärmaktionsplan für das Gebiet der Stadt Goch aufgrund geringer Betroffenheit nicht aufzustellen. Die Präsentation aus dieser Sitzung finden Sie im Bereich Downloads.

Zweite Stufe

In der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2012 wurden Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, regionale, nationale und grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr betrachtet.

Im Stadtgebiet Goch sind die Hauptverkehrsstraßen Bundesautobahn 57, Bundesstraße 9, Bundesstraße 67 und Landstraße 77 mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr betroffen.

Gleichwohl die vorgenannten Straßen im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu betrachten waren, konnte festgestellt werden, dass nur vereinzelt Anwohner von Lärm belastet sind, welcher den zulässigen Richtwert überschreitet

Aufgrund geringfügiger Betroffenheit hatte die Stadt Goch keinen Lärmaktionsplan aufgestellt. Die lokalen Ergebnisse wurden seinerzeit im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Goch präsentiert. Sie stehen im Bereich Downloads zum Abruf bereit.

Erste Stufe

In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2007 waren Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, regionale, nationale und grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen / Jahr  relevant.

In Goch war lediglich ein Teilstück der A57 kartiert. Anwohner waren jedoch nicht betroffen.

Sie haben das Ende der Seite erreicht