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Lärmaktionsplanung

Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde.

Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es u. a., den Lärm zu kartieren und die Zahl der von Lärm betroffenen Bewohner zu ermitteln. Es sollen - abhängig vom Maß der Betroffenheit - Maßnahmen zur Verbesserung in Form von Aktionsplänen entwickelt werden. Die Kartierung und die Lärmaktionspläne sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden

Als Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr stellen die A 57, die B 9, die B 67 und die L 77 in Goch potentielle Quellen für Umgebungslärm dar.

Allgemeine Informationen zum Thema Umgebungslärm in NRW erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW unter https://www.umgebungslaerm.nrw.de/.

Erste Stufe

In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2007 waren Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, regionale, nationale und grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen / Jahr  relevant.

In Goch war lediglich ein Teilstück der A57 kartiert. Anwohner waren jedoch nicht betroffen.

Zweite Stufe

In der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2012 wurden Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, regionale, nationale und grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr betrachtet.

Im Stadtgebiet Goch sind die Hauptverkehrsstraßen Bundesautobahn 57, Bundesstraße 9, Bundesstraße 67 und Landstraße 77 mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr betroffen.

Gleichwohl die vorgenannten Straßen im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu betrachten waren, konnte festgestellt werden, dass nur vereinzelt Anwohner von Lärm belastet sind, welcher den zulässigen Richtwert überschreitet

Aufgrund geringfügiger Betroffenheit hatte die Stadt Goch keinen Lärmaktionsplan aufgestellt. Die lokalen Ergebnisse wurden seinerzeit im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Goch präsentiert. Sie stehen im Bereich Downloads zum Abruf bereit.

Dritte Stufe

Im Jahr 2017 wurden die Lärmkarten überprüft und ggf. überarbeitet. Die festgestellten Veränderungen gegenüber der Situation 2012 geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahmen bzw. über Veränderungen der Betroffenheit. Hierbei handelte es sich um die Lärmaktionsplanung der 3. Stufe. In diesem Zuge waren ggf. Lärmaktionspläne anzupassen oder neu aufzustellen.

Im Vergleich zu der Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 hatte sich die Situation in Goch dahingehend verbessert, dass sich die Betroffenheit deutlich reduziert hatten.

Grund hierfür waren Berichtigungen bei der vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) durchgeführten Berechnungen. 

Der Bau- und Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 06.03.2018 (DS 32/2018) beschlossen, einen Lärmaktionsplan für das Gebiet der Stadt Goch aufgrund geringer Betroffenheit nicht aufzustellen. Die Präsentation aus dieser Sitzung finden Sie im Bereich Downloads.

Vierte Stufe

Inzwischen läuft die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung, in der nun nahezu alle Kommunen bis Juli 2024 einen neuen Lärmaktionsplan erstellen müssen.

Die bisherigen Stufen der Lärmaktionsplanung wurden noch auf Basis von vorläufigen Berechnung- und Bewertungsmethoden durchgeführt. Mittlerweile gelten jedoch endgültige europäische Berechnungs- und Bewertungsmethoden, welche sich deutlich von den bisherigen Verfahren unterscheiden, sodass eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht mehr gegeben ist.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat inzwischen die Lärmkartierungen überarbeitet und den Kommunen Berichte über die Lärmkartierung zur Verfügung gestellt.

Auf dem Gebiet der Stadt Goch wurden die Autobahn – A57, die Bundesstraßen – B9 und B67 sowie die Landstraße – L77 mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr kartiert.

Ergebnis der aktuellen Lärmkartierung
Die aktuellen Lärmkarten sind über das Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrheinwestfalen abrufbar. (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/)

1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen einer ersten Bürgerbeteiligung im Zeitraum vom 07.02.2024 bis einschließlich 07.03.2024 waren 26 Meldungen zu den Lärmkarten aus der Bürgerschaft vorgebracht worden. Davon bezogen sich jedoch lediglich 15 Meldungen auf die zuvor genannten Straßen. Die übrigen Meldungen bezogen sich auf nicht kartierte Straßen oder auf andere Lärmquellen, wir beispielsweise Fluglärm, Festivallärm oder Gewerbelärm, die aber nicht Gegenstand des Lärmaktionsplanes sind. (Der Wortlaut der einzelnen Meldungen kann der Anlage 11 des Entwurfes des Lärmaktionsplanes entnommen werden.)

Das beauftragte Ingenieurbüro hat die Hinweise aus der Bevölkerung aufgenommen und in den Entwurf des Lärmaktionsplanes eingearbeitet.

2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der nun vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dies geschieht in der Zeit vom 10.06. bis einschließlich 08.07.2024, ebenfalls online über das Portal Beteiligung NRW.
(https://beteiligung.nrw.de/portal/goch/beteiligung/themen)
Anders als in der ersten Beteiligungsphase können Bürgerinnen und Bürger keine Meldungen mehr auf einer interaktiven Karte verorten sondern nun zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes Stellungnahmen abgeben.

Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Goch, Abteilung Stadtplanung, Markt 2 in 47574 Goch vorzutragen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall zwecks Terminabsprache bei Holger Hortmann-van Husen (0 28 23 / 320-204) Gerne können Sie uns Ihre Stellungnahme auch per Email zusenden (holger.hortmann-van.husen@goch.de).

Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und vor Beschluss des Lärmaktionsplanes berücksichtigt.

Im weiteren Verlauf soll der Lärmaktionsplan durch den Rat der Stadt Goch beschlossen werden.

Den aktuellen Bericht über die Lärmkartierung sowie den Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Goch können Sie im Bereich Downloads abrufen.

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