Der Anspruch auf Sozialleistungen hängt von den einzelnen Lebenssituationen ab. Dabei wird unterschieden zwischen verschiedenen Personenkreisen. Ihren persönlichen Anspruch können Sie bei den entsprechenden Ansprechpartnern ermitteln lassen.
Die Mitarbeitenden der Abteilung Sozialwesen beraten Sie gerne zu den verschiedenen Sozialleistungen, zum Beispiel zum Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld.
Hilfen
- Arbeitsvermittlung
- Asylbewerberleistungen
- Bestattungskostenbeihilfe nach § 74 SGB XII
- Bürgergeld
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Wohngeld
Bildung und Teilhabe
Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können seit dem 01.01.2011 Kinder und Jugendliche gefördert werden, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder Wohngeld oder Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Für diese Kinder und Jugendlichen werden daher neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch zusätzliche Bedarfe für Bildung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Für folgende Kosten kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden:
Terminvergabe
Die Terminvergabe erfolgt zentral unter der Rufnummer 0 28 23 / 320-323.
Öffnungszeiten Jobcenter / Sozialamt
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.