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Änderung Parkgebührenordnung

Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Goch (Parkgebührenordnung)

Aufgrund des § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, ber. S. 919), des § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV NW S. 48 / SGV NW 92) in Verbindung mit § 38 Buchstabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –Ordnungsbehördengesetz- in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NW S. 528 / SGV NW 2060), jeweils in den derzeit gültigen Fassungen, wird für die Stadt Goch durch Ratsbeschluss vom 20.06.2024 folgende Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten beschlossen:

§ 1
Die Anlage Nr. 1 zur Parkgebührenordnung wird entsprechend der angehängten Ausfertigung mit Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung übernommen.

§ 2
Diese Verordnung tritt am 01.08.2024 in Kraft. 

Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn:

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Goch vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 

Goch, den 21. Juni 2024
gez. Ulrich Knickrehm
Bürgermeister

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