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Elektronische Kommunikation

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die Stadt Goch bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Nach allgemeinen Grundsätzen sowie den §§ 126a und 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen formfreien Vorgängen und formgebundenen Vorgängen, für die das jeweilige Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt (beispielsweise Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift). 

Mit der Einrichtung einer virtuellen Poststelle (VPS), einer zentralen De-Mail Eingangsadresse und einem besonderen Behördenpostfach (beBPo) bietet Ihnen die Stadt Goch Möglichkeiten zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation für formgebundene Vorgänge.

Die Stadt Goch eröffnet einen Zugang zur elektronischen Kommunikation nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen:

 

Elektronische Kommunikation mittels De-Mail

Die Übermittlung von De-Mails an die Stadt Goch ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr über die nachfolgende De-Mail-Adresse möglich:

info@goch.de-mail.de

Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Die Stadt Goch eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Sollten Sie De-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Goch versenden, beachten Sie bitte, dass die Stadt Goch nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können aktuell bearbeitet werden:

  • Adobe Acrobat ab Version 6 (PDF-Version 1.5) (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Textdateien im Format ASC II (.txt)
  • Microsoft Word bis Version 2016 (.doc/.docx)
  • Microsoft Excel bis Version 2016 (.xls/.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint bis Version 2016 (.ppt/.pptx, .pps/.ppsx)
  • Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
  • Bilddateien im Tagged Image File Format (.tif)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Goch zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit Dateiendungen .exe und .bat sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Stadt Goch nicht entgegengenommen. Sollte Ihre De-Mail nicht bearbeitet werden können, werden Sie schnellstmöglich entsprechend § 3 a Abs. 3 VwVfG NRW darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Rechtsverbindliche E-Mails an die Stadt Goch (Virtuelle Poststelle, kurz VPS)

Für die Zusendung rechtsverbindlicher E-Mails an die Stadt Goch verwenden Sie bitte nachfolgende E-Mail-Adresse:

vps@goch.de

Die Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann durch die sogenannte elektronische Signatur ersetzt werden. Die bei der Stadt Goch eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.

Des Weiteren können die Nachrichten an die Stadtverwaltung zur Sicherung der Vertraulichkeit künftig verschlüsselt versandt werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können, hat die Stadt Goch eine Virtuelle Poststelle, kurz: VPS, eingerichtet.

Rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente können somit über die Virtuelle Poststelle (VPS) der Stadt Goch elektronisch an die Stadtverwaltung gesandt werden. Die für viele Behördenvorgänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch die „qualifizierte elektronische Signatur" ersetzt.Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 35 MB begrenzt. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt.

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an uns senden. Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens der Stadt Goch unterstützt:

- S/MIME

Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren sogenannten "Öffentlichen Schlüssel". Dieser steht am Ende dieser Seite zum Herunterladen bereit.

Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens der Stadtverwaltung über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Die Stadt Goch kann zurzeit Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:

  • Bundesnotarkammer
  • Deutsche Telekom AG
  • DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH
  • D-Trust GmbH
  • medisign GmbH

Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht zulassen können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!

Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können bearbeitet werden:

  • Adobe Acrobat ab Version 6 (PDF-Version 1.5) (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Textdateien im Format ASC II (.txt)
  • Microsoft Word bis Version 2016 (.doc/.docx)
  • Microsoft Excel bis Version 2016 (.xls/.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint bis Version 2016 (.ppt/.pptx, .pps/.ppsx)
  • Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
  • Bilddateien im Tagged Image File Format (.tif)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung zulässig.

Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste - soweit erforderlich - laufend aktualisiert wird.

Kann Ihre E-Mail nicht verarbeitet werden, so werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann zum Beispiel durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Goch und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden oder Institutionen.

Elektronische Kommunikation mittels des besonderen elektronischen Behörenpostfachs (beBPo)

Das besondere elektronische Behördenpostfach, kurz beBPo, basiert auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Die Stadtverwaltung Goch ist als Empfänger über das beBPo-Adressbuch adressierbar.

Die Stadt Goch verfügt derzeit über die folgenden "beBPo" - Postfächer:

Stadt Goch - zentral
Stadt Goch - Ordnungsamt
Stadt Goch - Jugendamt

Kontakt
Recht, Datenschutz und Vergabe
Telefon: 02823 / 320 - 0
E-Mail: recht@goch.de

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