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Bekanntmachung der Ausschreibung zur Vergabe städtischer Grundstücke im Bebauungsplangebiet 78 Goch - Teil A

Bekanntmachung der Ausschreibung zur Vergabe städtischer Grundstücke im Bebauungsplangebiet 78 Goch – Teil A

Lage: Dr. Arens - Straße, Goch

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 04.06.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Die Ausschreibung zur Vergabe der sechs Baugrundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 78 Goch – Teil A – wird öffentlich im Höchstgebotsverfahren vorgenommen. Der Mindestpreis beträgt 260,00 €/m². Eine Entscheidung zur Vergabe der Grundstücke erfolgt entsprechend der nachfolgenden Kriterien durch den Bau- und Planungsausschuss.

Es werden sechs Grundstücke in der Größenordnung von ca. 439 m² bis ca. 782 m² zur Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit maximal einer Wohneinheit entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 78 Teil A ausgeschrieben.

 

Die Daten zu den Grundstücken, die entsprechenden Vergabekriterien und das Onlineformular zur Bewerbung und Abgabe eines Gebotes werden im Zeitraum vom 

04.07.2024 bis einschließlich 30.09.2024
im Internet unter www.goch.de/bauen-wohnen/baugrundstuecke

Veröffentlicht.

Zusätzlich liegen zeitgleich die entsprechenden Bewerbungsformulare in Papierform zur Abholung während der Dienstzeiten (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) beim Vermögensbetrieb der Stadt Goch, Jurgensstraße 6 in 47574 Goch bereit.

Während der oben genannten Ausschreibungsfrist können Bewerbungen unter Beachtung der Vergaberichtlinien von jedermann abgegeben werden. Diese sind zwingend schriftlich einzureichen, mündliche Bewerbungen oder Bewerbungen per Mail werden nicht berücksichtigt. In Papierform sind die Formulare zur Bewerbung und Gebotsabgabe vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem fest verschlossenen Umschlag mit offensichtlicher Aufschrift der Gebotsabgabe einzureichen. Diese werden nach Ablauf der Ausschreibungsfrist geöffnet.

Es sind folgende Vergaberichtlinien zu beachten:

● Die Bewerbung um ein Grundstück hat schriftlich zu erfolgen, persönlich vorgetragene, telefonische oder per Mail eingegangene Bewerbungen finden keine Berücksichtigung. 

● In Papierform eingereichte Bewerbungen sind zwingend in einem fest verschlossenen Umschlag mit offensichtlicher Aufschrift der Gebotsabgabe zu übergeben/zuzusenden, diese werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet.
● Das Bewerbungsverfahren beginnt am 04.07.2024 und wird am 30.09.2024 enden. Die Bewerbung muss innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen
● Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt nach eingereichten Höchstgeboten
● Das abgegebene Gebot muss mindestens 260,00 €/m² betragen
● Der Bewerber hat das 18. Lebensjahr vollendet
● Pro Bewerber ist eine Bewerbung je Baugrundstück zulässig, der Bewerber ist gleichzeitig Käufer des Grundstücks
● Ein Erwerb von zwei oder mehreren Grundstücken durch einen Erwerber ist nicht zulässig. 
● Bei wertgleichen Angeboten erfolgt die Vergabe im Losverfahren/ bereits erfasste Listenbewerber haben Vorrang
● Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Verlangen geeignete Nachweise zur Sicherung der Finanzierung und Umsetzung der Baumaßnahmen vorzulegen
● Kommt ein Vertrag nicht zustande, rückt der nächste Bewerber nach. Etwaige entstandene Kosten gehen zu Lasten des Bieters
● Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger
● Es besteht eine Bauverpflichtung: innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ist mit dem Bau zu beginnen; das Wohnhaus ist binnen weiterer drei Jahre bezugsfertig zu errichten
● Sollte der Erwerber das Grundstück ohne Erfüllung der Bauverpflichtung verkaufen wollen, hat er es kosten- und lastenfrei an die Stadt Goch zurück zu übertragen
● Bei einer Veräußerung des Grundstückes mit der Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss kann auf Verlangen der Verkäuferin eine Nachforderung von 50,00 €/m² erhoben werden
● Alle mit dem Abschluss des Kaufvertrages verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Käufer
● Es gelten die Bestimmungen des Bebauungsplanes Nr. 78 Goch – Teil A – Dr. Arens-Straße 
● Für die Grundstücke 4 - 6 besteht die Verpflichtung zur Unterhaltung des von der Stadt Goch auf dem Grundstück angelegten Lärmschutzwalles
● Ein Anspruch auf die Zuteilung eines städtischen Grundstückes besteht nicht
● Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke trifft der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Goch in einer nichtöffentlichen Sitzung

Die Grundstücke werden straßen- und kanalmäßig erschlossen, vermessen und katastermäßig fortgeschrieben verkauft. In dem Mindestgebotspreis von 260,00 €/m² sind die Kosten für einen individuellen Schmutzwasserkanalanschluss enthalten.

Über die abschließende Vergabe der Baugrundstücke entscheidet der Bau- und Planungsausschuss in einer nicht öffentlichen Sitzung.

Goch, den 04.07.2024
Der Bürgermeister
Knickrehm

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