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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches zur 127. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch

Lage: südlich des Hubert-Houben-Stadions, zwischen Marienwasserstraße und Bahnlinie

Bisherige Darstellung:  „Flächen für die Landwirtschaft“
Künftige Darstellung:    „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „ Freiflächen-PV-Anlage“ und „Grünfläche“

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 24.09.2024 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Der Planentwurf der 127. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit der Entwurfsbegründung einschließlich dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Goch wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 im Internet unter www.goch.de/beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de). 

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Sie sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.goch.de/beteiligungenmöglich. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Stadt Goch abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift. 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Erholung (Immissionen, Erholung), Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt (insb. die Auswirkungen auf den Lebensraum u. biologische Vielfalt), Fläche (Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung), Boden (Versiegelung, Verlust von Böden, Altlasten), Wasser (Grund- und Oberflächenwasser, Hochwasserschutz), Klima/Luft (Schadstoffimmissionen, klimatische Situation im Plangebiet), Landschaft (Veränderungen des Landschaftsbildes, Erholung), Kultur- und Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler) sowie sonstige Umweltbelange 
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Artenschutzprüfung (ASP Stufe I); es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben über die Darlegung der Betroffenheit oder Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten 
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Informationen zur Eingriffsbeschreibung und Bewertung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bezug auf Natur und Landschaft
  • Baugrundgutachten mit Aussagen zu den Bodenverhältnissen, Lagerungsdichten, Tragfähigkeit, Grundwasser und der Versickerungsfähigkeit
  • Blendanalyse mit Aussagen zu Blendwirkungen auf den Straßen- und Bahnverkehr sowie angrenzenden Nutzungen
  • Stellungnahme des Kreises Kleve mit Hinweisen und Anregungen zum Artenschutz, Naturschutz, Bodenschutz sowie zur Landschaftsplanung
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit mit Hinweisen zum Landschaftsbild sowie zur Bepflanzung

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Goch, den 25.09.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung

Gansen

 

 

 

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