Inhalt

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmkartierung der Stadt Goch

Lärmkartierung der Stadt Goch

Die Europäische Union hat im Jahr 2002 eine Umgebungslärmrichtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Die Umgebungslärmrichtlinie ging im Juni 2005 mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht über. Der sechste Teil des BImSchG - „Lärmminderungsplanung” - umfasst nun die Paragrafen 47a bis 47f und beinhaltet u. a. Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionsplänen.

Demnach werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende strategische Lärmkartierung ermittelt.

Auf Grundlage der Lärmkarten werden in Abhängigkeit von der Betroffenheit, unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit, Lärmaktionspläne aufgestellt.

Aufgrund geringer Betroffenheit hatte die Stadt Goch bisher keinen Lärmaktionsplan aufgestellt. Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung der Lärmkarten ist nun erstmalig beabsichtigt, einen solchen Lärmaktionsplan für die Stadt Goch aufzustellen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat inzwischen die Lärmkartierungen überarbeitet und den Kommunen Berichte über die Lärmkartierung zur Verfügung gestellt.

Auf dem Gebiet der Stadt Goch wurden die Autobahn – A57, die Bundesstraßen – B9 und B67 sowie die Landstraße – L77 mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr kartiert.

Ergebnis der aktuellen Lärmkartierung

Die Öffentlichkeit wird hiermit über die Ergebnisse der 4. Stufe der Lärmkartierung unterrichtet.

Die aktuellen Lärmkarten sind über das Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrheinwestfalen abrufbar. (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/)

Ferner sind die Lärmkarten in dem Zeitraum
07.02.2024 bis einschließlich 07.03.2024
über das Beteiligungsportal NRW

(https://beteiligung.nrw.de/portal/goch/beteiligung/themen/1005594)

abrufbar. Hier besteht für jedermann im vorgenannten Zeitraum die Möglichkeit – ähnlich eines `Mängelmelders` – Anregungen zum Thema Lärm auf einer Karte zu verorten und Stellungnahmen zur Lärmkarte abzugeben.

Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Goch, Abteilung Stadtplanung, Markt 2 in 47574 Goch vorzutragen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall zwecks Terminabsprache bei Holger Hortmann-van Husen (02823/320-204) Gerne können Sie uns Ihre Stellungnahme auch per Email zusenden (holger.hortmann-van.husen@goch.de).

Die eingegangenen Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes berücksichtigt. Im weiteren Verlauf erhält die Öffentlichkeit im Rahmen einer 2. Phase der Beteiligung die Möglichkeit, zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes Stellungnahmen abzugeben, bevor dieser im Sommer 2024 durch den Rat beschlossen werden soll.

Goch, den 29.01.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag
(Peiter)

Sie haben das Ende der Seite erreicht