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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan Nr. 14/3 Pfalzdorf – „Stadtkamp / Friedenstraße“

Lage: südlich der Friedenstraße, östlich der Straße Stadtkamp

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 24.09.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Für das Grundstück der Gemarkung Pfalzdorf, Flur 21, Flurstücke 368 (tw.), 369, 370, 371, 372 – die genaue Abgrenzung ist aus der zeichnerischen Darstellung ersichtlich – wird gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, der Bebauungsplan Nr. 14/3 Pfalzdorf – „Stadtkamp / Friedenstraße“ aufgestellt.

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 24.09.2024 ferner beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 14/3 Pfalzdorf – „Stadtkamp / Friedenstraße“ die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Planvorentwurf des Bebauungsplans Nr. 14/3 Pfalzdorf – „Stadtkamp / Friedenstraße“ wird mit der Vorentwurfsbegründung in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 im Internet unter www.goch.de/beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird öffentlich unterrichtet. 

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dies ist zum Beispiel durch Abgabe einer Stellungnahme über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich.

Bestätigung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der derzeit gültigen Fassung

Es wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 24.09.2024 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 14/3 Pfalzdorf – „Stadtkamp / Friedenstraße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen den Aufstellungsbeschluss nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 
b) der Aufstellungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder 
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Goch vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 

Goch, den 25.09.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung

Gansen

 

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