Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Vertreters nach dem Kommunalwahlgesetz
Herr Karl-Heinz Bremer hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Goch mit Wirkung zum 30.06.2024 niedergelegt. Mit Erklärung vom 10.07.2024 hat Herr Martin Jürgens, Ersatzbewerber für Herrn Bremer im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW in der zurzeit gültigen Fassung, die Wahl abgelehnt, sodass
Herr Fabian Zitzke, Dr.-Lax-Straße 20, 47574 Goch,
nach § 45 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2, Satz 3 Kommunalwahlgesetz NRW als Listennachfolger der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union (CDU) für die Wahl der Vertretung der Stadt Goch im Jahr 2020 festgestellt wird.
Gegen diese Feststellung können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz NRW für erforderlich halten.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Goch, Markt 2, 47574 Goch, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Goch, den 15. Juli 2024
Der Wahlleiter
(Ulrich Knickrehm)