Inhalt

Bürgerentscheid Schulstandort

Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids am 23.05.2024 zu der Frage:

 

„Stimmen Sie für den Erhalt, die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschulstandorte in Kessel und Asperden?

Kessel mit 4 Klassen und Asperden mit 8 Klassen.

Die Anzahl und Dimensionierung der Räume soll dem Beispiel der empfohlenen Flächenbedarfe des Schulentwicklungsplanes nach BIREGIO folgen.

Das Betreuungsangebot in den jeweiligen Ortschaften soll den gesetzlichen Vorgaben zur Ganztagsbetreuung ab 2026 entsprechen.“

Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 das Bürgerbegehren zu der Frage: Stimmen Sie für den Erhalt, die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschulstandorte in Kessel und Asperden? Kessel mit 4 Klassen und Asperden mit 8 Klassen. Die Anzahl und Dimensionierung der Räume soll dem Beispiel der empfohlenen Flächenbedarfe des Schulentwicklungsplanes nach BIREGIO folgen. Das Betreuungsangebot in den jeweiligen Ortschaften soll den gesetzlichen Vorgaben zur Ganztagsbetreuung ab 2026 entsprechen.“ zugelassen (§ 26 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen).

Der Rat der Stadt Goch hat den Tag des Bürgerentscheids auf Donnerstag, den 23.05.2024 festgesetzt. Bis zu diesem Tag muss der Stimmbriefumschlag bis 16:00 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Goch, Markt 2, eingegangen sein.

Entschieden ist die Frage, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit („Ja“- oder „Nein“-Stimmen) mindestens 20 Prozent der Abstimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids (23.05.2024) Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor dem Bürgerentscheid, damit seit dem 07.05.2024, im Stadtgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Stadtgebiets hat. Von der Abstimmberechtigung ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Das Abstimmungsverzeichnis liegt an den Werktagen in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor dem Bürgerentscheid (23.05.2024), damit von Freitag, den 03.05.2024 bis Dienstag, den 07.05.2024 zur allgemeinen Einsicht im Rathaus, Markt 2, zu den nachfolgenden gewöhnlichen Öffnungszeiten des Rathauses aus:

                        Freitag,            den 03.05.2024:  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                        Samstag,         den 04.05.2024:  10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
                        Montag,           den 06.05.2024:  08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
                        Dienstag,         den 07.05.2024:  08:00 Uhr bis 16:30 Uhr    

Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis und Antrag auf Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis:

Abstimmberechtigte, die nicht im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, können binnen der Auslegungsfrist vom 03.05.2024 bis 07.05.2024 beim Bürgermeister Einspruch dagegen einlegen und einen Antrag auf Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis stellen.

Unionsbürgerinnen und -bürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag haben Unionsbürgerinnen und -bürger eine Versicherung an Eides Statt mit den Erklärungen nach § 12 Absatz 8 Kommunalwahlordnung NRW beizufügen.

Vordrucke für die Antragstellung sind im Rathaus der Stadt Goch, Stabsstelle Recht, Datenschutz und Vergabe, Zimmer 2.05, erhältlich.

Die Anträge auf Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis müssen schriftlich gestellt und unterzeichnet werden und spätestens bis Dienstag, den 07. Mai 2024 im Rathaus der Stadt Goch eingehen.

Versichert eine abstimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr die Abstimmungsunterlagen nicht zugegangen sind, können ihr bis zum Tage vor dem Bürgerentscheid, damit bis Mittwoch, den 22.05.2024, 12:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Goch, Zimmer 2.05, neue Abstimmungsunterlagen übergeben werden.

Goch, 24. April 2024
Ulrich Knickrehm
Bürgermeister

 

Sie haben das Ende der Seite erreicht