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Ersatzbestimmung eines Vertreters nach dem Kommunalwahlgesetz

Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Vertreters nach dem Kommunalwahlgesetz

Herr Christian Peters hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Goch mit Wirkung zum 30.06.2023 niedergelegt. Als Nachfolger für Herrn Peters wird gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung                                                                                                 

Herr Jörg Weißenborn, Am Gocher Berg 79, 47574 Goch,

als Ersatzbewerber der Reserveliste der Freien Demokratischen Partei (FDP) für die Wahl der Vertretung der Stadt Goch im Jahr 2020 festgestellt.

Gegen diese Feststellung können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Goch, Markt 2, 47574 Goch, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Goch, den 03.07.2023
gez. Ulrich Knickrehm
Der Wahlleiter

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