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Ersatzbestimmung eines Vertreters nach dem Kommunalwahlgesetz (Stephan Luyven)

Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Vertreters nach dem Kommunalwahlgesetz

Herr Klemens Spronk hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Goch mit Wirkung zum 31.05.2024 niedergelegt. Als Nachfolger für Herrn Spronk wird gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung

Herr Stephan Luyven, Bahnstr. 53, 47574 Goch,

als Ersatzbewerber der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union (CDU) für die Wahl der Vertretung der Stadt Goch im Jahr 2020 festgestellt.

Gegen diese Feststellung können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Goch, Markt 2, 47574 Goch, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Goch, den 05.06.2024
gez. Ulrich Knickrehm
Der Wahlleiter 

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