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Lärmkartierung der Stadt Goch – 2. Beteiligungsphase

Lärmkartierung der Stadt Goch – 2. Beteiligungsphase

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde auf dem Gebiet der Stadt Goch Verkehrslärm kartiert. Betroffen sind die Straßen A57, B67, B9 sowie L77.

Im Rahmen einer ersten Bürgerbeteiligung waren 26 Meldungen zu den Lärmkarten aus der Bürgerschaft vorgebracht worden.

Nun liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes vor, welcher für besonders belastete Bereiche analysiert, wie sich Geschwindigkeitsreduzierungen oder der Austausch des Fahrbahnbelages auf die Lärmbetroffenheit auswirken.

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Goch können in der Zeit vom

10.06.2024 bis einschließlich 08.07.2024

über das Beteiligungsportal NRW

(https://beteiligung.nrw.de/portal/goch/beteiligung/themen)

Stellungnahmen abgegeben werden.

Anders als in der ersten Beteiligungsphase können Bürgerinnen und Bürger keine Meldungen mehr auf einer interaktiven Karte verorten, sondern ausschließlich zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes Stellungnahmen abgeben.

Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Goch, Abteilung Stadtplanung, Markt 2 in 47574 Goch vorzutragen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall zwecks Terminabsprache bei Holger Hortmann-van Husen (02823/320-204). Gerne können Sie uns Ihre Stellungnahme auch per Email zusenden (holger.hortmann-van.husen@goch.de).

Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und vor Beschluss des Lärmaktionsplanes berücksichtigt. Im weiteren Verlauf soll der Lärmaktionsplan durch den Rat der Stadt Goch beschlossen werden.

Goch, den 28.05.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Peiter

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