Öffentliche Zustellung
Name, Vorname: Markus Kreuzbach
Zuletzt bekannte Anschrift: Brunnenstr. 2 B, 46284 Dorsten
Schreiben vom 04.04.2024: Mitteilung über die Gewährung einer Unterhaltsleistung gemäß
§ 7 UVG Unterhaltsvorschussgesetz (Rechtswahrungsanzeige)
Die an Herrn Markus Kreuzbach, geb. 17.09.1980, gerichtete Mitteilung über die Gewährung einer
Unterhaltsleistung gem. § 7 UVG Unterhaltsvorschussgesetz (Rechtswahrungsanzeige)
vom 04.04.2024 kann nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt nicht ermittelt werden kann.
Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2000 (BGBI l 2354) öffentlich zugestellt.
Das Schriftstück gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der
Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildaus-weises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei
Stadtverwaltung Goch
Jugendamt - Unterhaltsvorschusskasse
Markt 2
47574 Goch
Vor der Abholung des Schriftstückes bitte ich mit Frau Simons, Tel. 02823/ 320-157, Kontakt aufzu-nehmen.
Es gilt zwei Wochen nach der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Goch als zugestellt.
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Simons