Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Gemarkung Hassum
Anlass der Liegenschaftsvermessung ist die Teilung des Grundstücks Gemarkung Hassum, Flur 5, Flurstück 41, Boeckelter Weg 475. Weil die Eigentümer eines angrenzenden Flurstücks als Beteiligte nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können, wird die Abmarkung der Grundstücksgrenzen durch Offenlegung bekannt gegeben.
Betroffen ist das in 47574 Goch am „Boeckelter Weg“ gelegene Grundstück mit der Kataster-bezeichnung: Gemarkung Hassum, Flur 5, Flurstück 27. Dieses Flurstück ist ein Graben (Gewässer). Dieses Grundstück grenzt an das vermessene Grundstück an; Eigentümer sind für das Grundstück „Die Anlieger“.
Gemäß § 21 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 05. März 2005 (Vermessungs-und Katastergesetz – VermKatG NRW, SGV.NRW.7134), in der zur Zeit geltenden Fassung, erfolgt die Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift vom 27.07.2023 zur Geschäftsbuchnummer 23M0185 in der Zeit
vom 31.07.2023 bis 01.09.2023
in der Geschäftsstelle der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Christine Monka, Südring 41, 47574 Goch, während der nachstehenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00Uhr.
Während der Offenlegungszeiten ist die Grenzniederschrift zur Einsichtnahme bereitgestellt. Den betroffenen Eigentümern und Eigentümerinnen, Inhabern und Inhaberinnen grundstücksgleicher Rechte ist Gelegenheit gegeben, sich über die Abmarkung der Grundstücksgrenzen unterrichten zu lassen. Um Wartezeiten zu verkürzen, wird um eine Terminabsprache gebeten. Diese kann telefonisch unter der Rufnummer 02823 - 97200 erfolgen.
Belehrung über den Rechtsbehelf gegen die Abmarkung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Die Klage kann auch in elektronischer Form eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden.
Goch, den 28.07.2023
Dipl.-Ing Christine Monka, ÖbVI