Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – EigVO – vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 136), hat der Rat der Stadt Goch in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Vermögensbetrieb der Stadt Goch“ wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2024 aufgelöst.
§ 2
Aufhebung der Betriebssatzung
Die Betriebssatzung für den Vermögensbetrieb der Stadt Goch vom 21.12.2011 wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben.
§ 3
Wahrnehmung der Aufgaben
(1) Die Aufgaben der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Vermögensbetrieb der Stadt Goch“ werden in die städtische Verwaltung überführt und von dieser ab dem 01.01.2025 wahrgenommen.
(2) Zu diesem Zeitpunkt endet die Zuständigkeit des Bau- und Planungsausschusses als Betriebsausschuss.
(3) Der Betriebsleiter wird zum 31.12.2024 abbestellt. Der Bürgermeister wird die durch die Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung verbundenen abschließenden Aufgaben ab dem 01.01.2025 erledigen.
(4) Sämtliches Personal wird zum 01.01.2025 in die Stadtverwaltung eingegliedert.
§ 4
Jahresabschluss, Schluss- und Auflösungsbilanz und Lagebericht
Der Bürgermeister erstellt zum Bilanzstichtag 31.12.2024 den Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht. Der Jahresabschluss nach Satz 1 ist zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Die Regelungen der Eigenbetriebsverordnung NRW zur Erstellung, Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses finden sinngemäß Anwendung.
§ 5
Vermögen und Schulden
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, Sonderposten und Verbindlichkeiten, das Fremdkapital sowie alle übrigen Bilanzpositionen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung werden mit Wirkung ab dem 01.01.2025 auf die Stadt Goch übertragen.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn:
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Goch vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Goch, den 11. Dezember 2024
gez. Ulrich Knickrehm
Bürgermeister