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Anmeldung für die Grundschulen in Goch

In der Zeit vom 30. Oktober bis zum 15. November 2024 läuft das Anmeldeverfahren für die Grundschulen in Goch. Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind, müssen während dieses Zeitraums an den Grundschulen angemeldet werden. Den betreffenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wurde dies bereits schriftlich mitgeteilt. Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen ebenfalls angemeldet werden.

Kinder, die nach dem oben genannten Zeitraum das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie schulfähig sind. Das bedeutet, sie müssen die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein.

Den Erziehungsberechtigten steht die Wahl der Grundschule grundsätzlich frei. Das Schulgesetz in NRW sieht jedoch vor, dass jedes Kind Anspruch auf Aufnahme in die (wohnort-) nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Bekenntnis- oder Gemeinschaftsgrundschule) in seiner Kommune im Rahmen der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazitäten hat.

Details zu den einzelnen Grundschulen und den Anmeldeterminen sowie weitere Informationen gibt es hier. Für die Anmeldung ist vor Beginn des Anmeldezeitraums telefonisch bei der jeweiligen Schule ein Termin zu vereinbaren. (kl)
 

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