Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung geht in die zweite Phase
Für die Stadt Goch liegt der Entwurf eines Lärmaktionsplanes vor. Basis dafür sind sogenannte Lärmkarten, die das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zu Jahresbeginn veröffentlicht hatte. Darin erfasst sind Straßen, die ein Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr haben. In Goch sind das die Autobahn 57, die B 9 (Klever Straße / B 9 neu), die B 67 (Kevelaerer Straße / Ostring / Kalkarer Straße) und die L 77 (Uedemer Straße).
Der 114-seitige Lärmaktionsplan analysiert für besonders belastete Bereiche, wie sich zum Beispiel Geschwindigkeitsreduzierungen oder der Austausch des Fahrbahnbelages auf die Lärmbetroffenheit auswirken. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goch können zum Lärmaktionsplan bis zum 8. Juli 2024 Stellungnahmen abgeben, bevor er dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Hierzu steht das Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/goch/beteiligung/themen) zur Verfügung.
Bereits bei der Veröffentlichung der Lärmkarten konnten sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen, die Stadt Goch hatte dazu aufgerufen. 26 Meldungen waren eingegangen, lediglich 15 von ihnen bezogen sich auf die erfassten Straßenzüge. Die übrigen Meldungen hatten nicht kartierte Straßen oder anderen Lärmquellen, wir beispielsweise Fluglärm, Festivallärm oder Gewerbelärm zum Gegenstand. Diese Themen sind jedoch nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung. (tm)
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