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Bürgerentscheid ist gescheitert

Der Bürgerentscheid der Initiative „Schule bleibt“ hat das notwendige Quorum von 5.907 Ja-Stimmen nicht erreicht. Damit ist er gescheitert und der Ratsbeschluss vom Juni 2023 bleibt in Kraft: Die beiden Standorte der Niers-Kendel-Schule in aktuell Kessel und Asperden werden in einem Neubau in Asperden zusammengeführt.

Das vorläufige Endergebnis der Auszählung: 5.011 Wahlberechtigte stimmten mit Ja und damit für den Bürgerentscheid, 3.029 Wahlberechtigte stimmten mit Nein. Es wurden 1.934 nicht gültige oder nicht zulässige Stimmabgaben gezählt.

Der Rat der Stadt Goch wird das Ergebnis des Bürgerentscheids in seiner Sitzung am Dienstag, dem 28. Mai 2024 endgültig feststellen. 

Erläuterung zu den nicht gültigen oder nicht zulässigen Stimmabgaben

In dieser Zahl (1.934) sind mehrere Aussagen zusammengefasst. Zum einen handelt es sich um die faktisch ungültigen Stimmen. Eine Stimme ist dann ungültig, wenn auf dem Stimmzettel zum Beispiel mehr als ein Kreuz oder ein Kreuz an einer Stelle gemacht wurde, die nicht Ja oder Nein zuzuordnen ist. Es wurden insgesamt 11 ungültige Stimmen gezählt. 4 Stimmzettel  enthielten gar kein Kreuz oder eine Kennzeichnung bei Ja oder Nein. 

Die weitaus größte Zahl in dieser Zusammenstellung (1.919) bezieht sich auf zurückgewiesene Stimmbriefumschläge. Ein Stimmbriefumschlag wird dann zurückgewiesen, wenn zum Beispiel keine Versicherung an Eides statt beigefügt oder diese nicht ausgefüllt bzw. unterschrieben war. Auch wenn der Stimmbriefumschlag keinen blauen Umschlag mit dem Stimmzettel enthielt, wurde er zurückgewiesen. Zurückgewiesene Stimmbriefumschläge werden nicht ausgezählt. Daher wird diese Zahl bei Wahlen normalerweise gar nicht veröffentlicht, denn eine zulässige Stimmabgabe ist faktisch nicht erfolgt. 

Zusammengefasst setzt sich die Angabe der 1.934 nicht gültigen oder nicht zulässigen Stimmabgaben somit wie folgt zusammen:

11 ungültige Stimmen
4 Stimmzettel ohne Stimmabgabe
1.919 zurückgewiesene Stimmbriefumschläge

= 1.934 nicht gültige oder nicht zulässige Stimmabgaben

(tm)

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