Neue Grundsteuersätze gelten ab Januar
Der Rat der Stadt Goch hat neue Hebesätze für die Grundsteuern A und B beschlossen. Sie gelten ab Januar 2025 und wurden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke: 442 v.H.
- Grundsteuer B für bebaute oder unbebaute private oder gewerbliche Grundstücke: 642 v.H.
Die Neufestsetzung war im Rahmen der Grundsteuerreform notwendig. Die beschlossenen Hebesätze gelten für alle Grundstücke in Goch und den Ortsteilen. Die NRW Landesregierung hatte sie in dieser Höhe als für Goch aufkommensneutral angegeben. Das bedeutet, mit diesen Hebesätzen bleibt das Steueraufkommen für den städtischen Haushalt insgesamt nahezu gleich. Für die einzelnen Grundstücke jedoch können womöglich erhebliche Veränderungen bei der Steuerlast entstehen. Grund ist die ab 2025 geltende geänderte Berechnungsgrundlage für den Grundsteuermessbetrag.
Neue Berechnung des Grundsteuermessbetrages
Bislang wurden in den alten Bundesländern Einheitswerte aus dem Jahr 1964 zugrunde gelegt. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Daher musste eine neue Berechnungsgrundlage gefunden werden. In ganz NRW ist dies ab 2025 das sogenannte Bundesmodell. Bei der Berechnung dieses Messbetrages fließen der Bodenrichtwert, die Gebäudeart und die durchschnittliche Nettokaltmiete in die Berechnung ein. Für jedes Grundstück hat das Finanzamt den nach dieser Berechnung neuen Messbetrag mitgeteilt.
Die Grundsteuer ab 2025 wird auf Basis des jeweiligen neuen Messbetrages und des Hebesatzes erhoben.
Beispiel:
Für sein mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück hat ein Eigentümer vom Finanzamt den Grundsteuermessbetrag in Höhe von 85,03 Euro mitgeteilt bekommen. Es gilt in diesem Fall die Grundsteuer B: 642 v.H. Um zu ermitteln, wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ausfällt, muss der Messbetrag mit dem Hebesatz als Faktor multipliziert werden.
85,03 Euro x 6,42 = 545,89 Euro.
Der Eigentümer zahlt jährlich 545,89 Euro Grundsteuer.
Weitere Informationen zur Grundsteuer beim Finanzamt
Die Stadt Goch hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Informationen dazu gibt es beim Finanzamt Kleve. Dort ist eine Hotline rund um das Thema Grundsteuer eingerichtet worden. Sie ist unter der Rufnummer 0 28 21 / 803-1959 montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Informationen gibt es auch im Internet bei www.grundsteuer.nrw.de. (tm)