Stadtverwaltung nimmt Stellung zu Kritik von CDU, FDP und SPD
Im Zuge der politischen Diskussion um die derzeit eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit von Mitarbeitenden in der Abteilung Soziales sowie den Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) als Außendienst für die Abteilung Soziales hat die Stadt Goch umfassende Fragenkataloge von CDU, FDP und SPD beantwortet. Insgesamt 24 Fragen wurden formuliert. Sie sowie die Antworten der Verwaltung sind unter diesem Text zu finden.
Und darum geht es: Am 6. Januar 2025 hatte die Stadt Goch veröffentlicht, dass die für den Bereich SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt) zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell telefonisch eingeschränkt erreichbar sind und dies mit dem derzeit hohen Arbeitsaufkommen begründet. Etwa zur gleichen Zeit sind gegenüber der Stadt Goch öffentlich Vorwürfe rund um den Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes als Außendienst für den Bereich Soziales geäußert worden. Beide Sachverhalte haben nichts miteinander zu tun, lösen nun jedoch politische Besorgnis über die „Zustände im Fachbereich Soziales“ aus.
Zur Thematik der eingeschränkten Erreichbarkeit
Goch ist hier kein Sonderfall. Auf den Homepages mehrerer Städte und Gemeinden auch in der Nachbarschaft sind Informationen über reduzierte Sprech- oder gar Öffnungszeiten zu finden. Es ist gängige Praxis, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ständiger telefonischer Erreichbarkeit zu entlasten, damit sie konzentriert ihrer Arbeit nachgehen können. In Goch sind die Kolleginnen und Kollegen gleichwohl jeden Tag erreichbar. Zudem bezieht sich die Reduzierung ausschließlich auf das Telefon, per Email und persönlich (nach Terminabsprache) sind die Kolleginnen und Kollegen wie gewohnt verfügbar. Dass dadurch „Notsituationen“ bei Leistungsempfängern entstehen könnten, ist nicht zu erwarten.
In diesem Zusammenhang ist kritisiert worden, dass man generell im Rathaus nur online Termine vereinbaren könne. Dies sei für Rentnerinnen und Rentner eine unzumutbare Hürde. Auch dies trifft nicht zu. Die absolute Mehrheit der Termine zum Beispiel für den Bürgerservice (etwa 80 Prozent) werden mündlich vereinbart. Die Mitarbeiterinnen der Infotheke stehen hier den anfragenden Bürgerinnen und Bürgern stets zur Seite.
Zur Thematik Einsatz des KOD für den Bereich Soziales
Es ist korrekt, dass der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Goch im Außendienst auch für den Bereich Soziales tätig ist. Dies hat unterschiedliche Gründe. Zum einen entstehen bei der Inanspruchnahme des Außendienstes des Jobcenters des Kreises Kleve für die Stadt zusätzliche Kosten, zum anderen stehen die Kollegen des KOD bereits als Ansprechpartner vor Ort allen Gocher Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, sie werden geschätzt und sind für die unterschiedlichsten Außendienstsituationen geschult. Die Beauftragung des KOD ist rechtlich zulässig und die Mitarbeiter sind mit vielfältigen Aufgaben nicht nur ordnungsbehördlichen betraut. Die Überprüfung erfolgt professionell und zeitnah, sie wird von den Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Soziales sehr positiv gesehen. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind an das Erscheinungsbild des KOD gewohnt, es kann daher keine Rede davon sein, dass aufgesuchte Leistungsberechtigte hierdurch eingeschüchtert oder stigmatisiert werden sollen. Eine solche Absicht weist die Stadt Goch mit Nachdruck zurück. (tm)