Inhalt

Voßstraße: Tagsüber müssen Radfahrer schieben

Die Beschilderung zur Radfahr-Regelung in der Voßstraße wird aufgestellt (Foto: Torsten Matenaers)
Die Beschilderung zur Radfahr-Regelung in der Voßstraße wird aufgestellt (Foto: Torsten Matenaers)

In der Voßstraße und "Am Steintor" darf wochentags zwischen 10 und 18.30 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 14 Uhr nicht mehr Fahrrad gefahren werden. Mit Beginn des Monats Dezember wurde der Verkehrsversuch beendet und die alten Regeln wieder eingeführt: Die Voßstraße und „Am Steintor“ sind nun tagsüber wieder ausschließlich den Fußgängern vorbehalten. Entsprechende Beschilderungen weisen darauf hin. In den ersten Wochen werden zudem zusätzliche Hinweise aufgestellt. Auch die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst zeigen Präsenz.

Generelles Verbot für E-Scooter

An der Markt-Südseite sowie in der Frauenstraße darf weiterhin geradelt werden, dies war auch schon zuvor erlaubt. E-Scooter dürfen generell nicht in einer Fußgängerzone fahren. Dies ist und bleibt verboten. (tm)

Sie haben das Ende der Seite erreicht