Benötigte Formulare
Restabfall (grauer Abfallbehälter)
Für den Restabfall werden dem Anschlusspflichtigen für jede für das Grundstück gemeldete Person 14-tägig mindestens 40 Liter Gefäßraum zur Verfügung gestellt. Bei bis zu drei Personen wird also eine 120 Liter Tonne zur Verfügung gestellt, ab vier Personen besteht Anspruch auf die 240 Liter Tonne. Wenn über den eigentlichen Anspruch hinaus mehr Behältervolumen beantragt wird, muss hierfür eine Zusatzgebühr gezahlt werden.
Welche Abfälle in die grauen Abfallenthälter eingebracht werden dürfen, kann § 9 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch entnommen werden.
Die Abfallbehältnisse werden alle zwei Wochen geleert.
Altpapier (blauer Abfallbehälter)
Für die Sammlung von Papier und Pappe werden im Regelfall blaue 240 Liter Abfallbehälter bereitgestellt. Nur auf besonderen Antrag wird ein 120 Liter Abfallbehälter zur Verfügung gestellt, wenn es insbesondere aus Platzgründen nicht möglich oder zumutbar ist, einen 240 Liter Abfallbehälter auf dem Grundstück oder Grundstücksteil aufzustellen. Die Stadt stellt auf Antrag über das satzungsgemäße oder beantragte Gefäßvolumen hinaus weitere Gefäßvolumen zur Verfügung.
In die Abfallbehälter dürfen nur Papier und Pappe eingebracht werden (§ 10 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch).
Die Abfallbehältnisse werden alle vier Wochen geleert.
Bioabfall (brauner Abfallbehälter)
Je nach Bedarf des Bioabfallaufkommens kann entweder ein 120 oder 240 Liter Bio-Behälter zur Einsammlung kompostierbarer Garten- und Küchenabfälle zur Verfügung gestellt werden.
In die Abfallbehältnisse dürfen gem. § 11 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch nur folgende kompostierbare Grünabfälle eingebracht werden:
- Astwerk bis 15 cm Durchmesser
- Strauchwerk
- Rasen- und Heckenschnitt
- Wildkräuter
- Blumen
- Laub
- Obst- und Gemüseabfälle
- sonstige über die Nr. 1 bis 7 hinaus anfallenden pflanzlichen Abfälle
- Eierschalen
- Kaffeefilter und Kaffeesatz
In die Abfallbehältnisse dürfen keine Speise- oder Fleischreste eingebracht werden. Die kompostierbaren Grünabfälle müssen frei von Steinen, Metallen, Kunststoff und starken Wurzelstöcken sein.
Die Abfallbehältnisse werden alle zwei Wochen geleert.