In der Stadt Goch nimmt der Abwasserbetrieb der Stadt Goch – AöR – die Abwasserbeseitigung im Rahmen des Landeswassergesetzes (LWG NRW) in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wahr.
Darüber hinaus ist die Anstalt des öffentlichen Rechts sowohl für die Vorbereitung und Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes als auch für die Vertretung der Stadt Goch in den Abwasserzweckverbänden zuständig.
Die GO! - Die Gocher Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt im Auftrage des Abwasserbetriebes im Gocher Stadtgebiet die Kanalbaumaßnahmen im Rahmen der Abwasserbeseitigung aus.
Kanalanschlusskosten- und beiträge
Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung dieser Abwasseranlage erhebt der Abwasserbetrieb einen Kanalanschlussbeitrag von den Grundstückseigentümern der anzuschließenden Grundstücke nach den Richtlinien der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Goch. Maßstab für die Berechnung dieses Kanalanschlussbeitrages ist die Veranlagungsfläche, die sich aus der Vervielfachung der Grundstücksfläche mit entsprechenden Veranlagungsfaktoren ergibt.
Im Rahmen der Herstellung und Erweiterung eines Schmutzwasserkanals wird üblicherweise jedes bebaute oder bebaubare Grundstück über eine unterirdische Anschlussleitung an den öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossen. Hierfür erhebt der Abwasserbetrieb Kanalanschlusskosten nach den Richtlinien der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Goch.
Abwassergebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt der Abwasserbetrieb Abwassergebühren nach den Richtlinien der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Goch in Form von Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich hierbei nach der bezogenen Frischwassermenge des letzten Kalenderjahres. Die Niederschlagswassergebühr ermittelt sich aufgrund der Quadratmeterzahl der bebauten und befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Die Gebühr für das Entsorgen von Abwässern und Fäkalschlämmen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen bemisst sich nach den Richtlinien der Satzung der Stadt Goch über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen nach der Menge der entsorgten Abwässer und Fäkalschlämme des letzten Kalenderjahres.
Neben den Gebühren für die Abwasserbeseitigung werden ebenfalls Gebühren für die Deckung des Beitrags an den Niersverband und Gebühren für die Deckung des Beitrages an den Wasser- und Bodenverband Baaler Bruch erhoben.
Kosten
Es können Gebühren anfallen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Abflusslose Gruben
Eine Abflusslose Grube ist ein Behälter, der im Erdreich eingebaut ist. Sie besteht aus Beton, abgedichtetem Mauerwerk oder Kunststoff und muss dicht sein. Es darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden. Die Genehmigung obliegt der Stadt Goch. Die Entsorgung der Abwässer aus einer Abflusslosen Grube, darf nur durch den derzeitigen Generalunternehmer über die Firma Peeters GmbH, Goch, zu erreichen unter der Rufnummer 02823 / 87 475, erfolgen.
Die Kosten für die Entsorgung der Abwässer werden nach den abgerechneten Kubikmeter Mengen abgerechnet. Vorauszahlungen werden nicht erhoben. Die Abrechnung erfolgt mit dem Steuerbescheid des Folgejahres.
Gebühr: 14,57 €/m³ ab dem 01.01.2024 (12,49 € zzgl. 2,08 € Niersverbandsumlage)
Gebühr zur Deckung des Beitrages an den Niersverband
Neben den Gebühren für die Abwasserbeseitigung sind je Kubikmeter verbrauchten Frischwassers 2,08 Euro Gebühren zur Deckung des Beitrages an den Niersverband zu zahlen.
Für Grundstücke, die nicht an das Schmutzwasserkanalsystem angeschlossen sind, ergeben sich ab dem 01.01.2024 folgende Gebühren:
Abflusslose Gruben | 14,57 €/m³ (12,49 € zzgl. 2,08 € NV-Umlage) |
Kleinkläranlagen | 15,48 €/m³ (13,40 € zzgl. 2,08 € NV-Umlage) |
Unbebaute Grundstücke | 31,77 Euro je Hektar |
Gebühr zur Deckung des Beitrages an den Wasser- und Bodenverband Baaler Bruch
Der Wasser- und Bodenverband Baaler Bruch erfüllt in dem Teilgebiet der Stadt Goch, das in seinem Verbandsgebiet liegt, die Unterhaltungspflicht der fließenden Gewässer zweiter Ordnung für die Stadt Goch. Das Gebiet des Verbandes ergibt sich aus seiner Satzung in der jeweiligen Fassung.
Für den Wasser- und Bodenverband Baaler Bruch werden in den Ortsteilen Hülm, Hommersum, Hassum und Asperden sowie in Goch jenseits des Südringes, des Westringes und des Nordringes bis zur Hervorster Straße Beiträge erhoben.
Der Beitrag beträgt derzeit 21,00 Euro je Hektar außerörtlich Goch und 159,20 Euro je Hektar innerörtlich.
Kanalanschlussbeitrag
Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung dieser Abwasseranlage erhebt der Abwasserbetrieb einen Kanalanschlussbeitrag von den Grundstückseigentümern der anzuschließenden Grundstücke nach den Richtlinien der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Goch. Maßstab für die Berechnung dieses Kanalanschlussbeitrages ist die Veranlagungsfläche, die sich aus der Vervielfachung der Grundstücksfläche mit entsprechenden Veranlagungsfaktoren ergibt.
Kanalanschlusskosten
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung, sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grundstücksanschlussleitung sind dem Abwasserbetrieb der Stadt zu erstatten. Dieser Ersatzanspruch besteht auch für Pumpstationen bei Druckentwässerungssystemen. Die Kanalanschlusskosten werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags in Höhe von 5 v.H. abgerechnet.
Kleinkläranlagen
Das Schmutzwasser in Kleinkläranlagen muss, bevor es in den Untergrund oder in ein Gewässer eingeleitet wird, mechanisch oder biologisch gereinigt werden. Mehrkammergruben, in der sich Grob- und Schwimmstoffe absetzen bzw. aufschwimmen, dienen als mechanische Reinigungsstufe.
Für die biologische Behandlung werden Belebungs-, Tropfkörper- und Tauchkörperanlagen angeboten. Das Überlaufwasser wird über Verrieselungsstränge oder über Klärteiche versickert.
Die Genehmigung obliegt dem Kreis Kleve als Untere Wasserbehörde. Die Entsorgung der Klärschlämme aus einer Kleinkläranlage darf nur durch die derzeitigen Generalunternehmer, die Vertragsfirma Firma Peeters GmbH, Goch, zu erreichen unter der Rufnummer 02823 / 87 475, erfolgen.
Die Kosten für die Entsorgung der Klärschlämme werden nach der abgefahrenen Menge berechnet. Vorauszahlungen werden nicht erhoben. Die Abrechnung erfolgt mit dem Steuerbescheid des Folgejahres.
Gebühr: 15,48 €/m³ ab dem 01.01.2024 (13,40 € + 2,08 € Niersverbandsumlage)
Schmutzwassergebühr
Die Gebühr für Schmutzwasser wird vom Abwasserbetrieb der Stadt Goch - AöR - nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser.
Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlage (z. B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge des letzten Kalenderjahres, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Beginnt die Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres, wird für die ersten zwei Kalenderjahre die zugrunde zu legende Wassermenge nach der Wasserabnahme der ersten drei Monate geschätzt, sofern sie nicht gemessen worden ist. Die Gebühr wird durch den Bescheid festgesetzt und mit dem Steuerabgaben der Stadt Goch im Folgejahr angefordert.
Die Gebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich 3,89 Euro ab 01.01.2024 (1,81 € zzgl. 2,08 Niersverbandsumlage).
Ansprechpartner
Telefon: 0 28 23 / 97 18 - 0
Fax: 0 28 23 / 97 18-200
E-Mail: info-wirtschaftsbetriebe@goch.de