Benötigte Formulare
Der Allgemeine Soziale Dienst ist ein Arbeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Goch, basierend auf den Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe.
Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören u. a. :
- die Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie
- die Trennungs- und Scheidungsberatung
- die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
- der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- die Einleitung und Durchführung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung gem §§ 27 ff. SGB VIII
Hilfen zur Erziehung sind zum Beispiel:
- Erziehungsbeistandschaft
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in der Tagesgruppe
- Heimerziehung
- Hilfen für junge Volljährige
Kosten
Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel: Die ambulanten Leistungen nach § 27 ff SGB VIII bzw. nach § 41 in Verbindung mit § 27 ff SGB VIII werden grundsätzlich ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse erbracht. Wenn die Hilfe in stationärer oder teilstationärer Form geleistet wird, kommt es zu einer Erhebung von Kostenbeiträgen. Die Kostenbeitragspflichtigen Personen werden in diesen Fällen nach Leistungsbewilligung zur Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Bitte nehmen Sie vor Antragsstellung Kontakt zu uns auf.
Zunächst wird in persönlichen Beratungsgesprächen Ihr aktueller Bedarf geklärt, um zielgerichtete Hilfen anbieten zu können.
Die pädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind für verschiedene Bezirke zuständig, entscheidend ist dabei die Meldeadresse des Kindes bzw. des Jugendlichen.
Die Ansprechpartner*innen finden Sie in der PDF Datei "Straßenverzeichnis Allgemeiner Sozialer Dienst".
Voraussetzungen
Bei Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/ Jugendlichen
- Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung)
- Mitteilung zur Vaterschaftsanerkennung (dies ist nur notwendig, sollte der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen sein)
Wichtig: Der Antrag muss von allen Sorgerechtsinhaber*innen unterschrieben werden.
FAQ
Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Wer kann eine Kindeswohlgefährdung melden?
Jeder kann sich bei konkreten Hinweisen ans Jugendamt wenden.
Meldungen werden auf Wunsch anonymisiert behandelt.
Um Kinder und Jugendliche schützen zu können, ist das Jugendamt unteranderem auf Ihre Beobachtungen und Informationen angewiesen.
Melden Sie sich bitte, wenn Sie befürchten, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnte.
Wie kann eine Kindeswohlgefährdung gemeldet werden?
- telefonisch
- schriftlich (z.B. per E-Mail oder Brief)
Die entsprechenden Ansprechpartner*innen finden sie in der PDF Datei "Straßenverzeichnis Allgemeiner Sozialer Dienst".
Weiterführende Informationen
Weitere interessante Informationen finden Sie hier: