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Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone

Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Fußgängerzone werden nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt, da grundsätzlich Lieferungen während der Lieferzeiten erfolgen können.

Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von Fußgängerzonen können unter anderem von Handwerksbetrieben oder bei Wohnungsumzügen beantragt werden. Ebenfalls können Ausnahmegenehmigungen zum Erreichen von bereits existierenden Einstellplätzen/Garagen (Hinterhöfe) innerhalb einer Fußgängerzone erteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Ausnahmegenehmigung immer nur dann erteilt werden kann, sofern die örtliche Verkehrslage dies zulässt. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungsdauer innerhalb der Stadt Goch bis zur Bewilligung Ihres Antrages auf Erteilung der Einfahrtgenehmigung bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen wird. Bitte senden Sie uns daher Ihren Antrag frühzeitig zu.

Kosten

Es können Gebühren anfallen

Bearbeitungsdauer

5 Tage (Die Genhemigung wird postalisch zugesandt.)

Ansprechpartner

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